Abschreibung ETW

Folgende Frage dürfte für einige interessant sein:

Situation: Kauf ETW beruflich veranlasst (Zweitwohnung)
Abschreibung Anschaffungskosten, Möbel usw. über 10 Jahre im ersten Jahr, danach Arbeitsplatzwechsel und Leerstehen bzw. Vermieten/Verkaufen der Wohnung.

Wie sieht das dann mit der weiteren Abschreibung aus a) für die Möbel b) für die ETW in den drei Fällen 1. Leer stehen, 2. Vermietung und 3. Verkauf.

Schon mal Danke für die Antworten

Hi,

Situation: Kauf ETW beruflich veranlasst (Zweitwohnung)
Abschreibung Anschaffungskosten, Möbel usw. über 10
Jahre im ersten Jahr, danach Arbeitsplatzwechsel und
Leerstehen bzw. Vermieten/Verkaufen der Wohnung.

Wie sieht das dann mit der weiteren Abschreibung aus a) für
die Möbel b) für die ETW in den drei Fällen

  1. Leer stehen,

nix Einnahmen, dann nix Ausgaben
Außer man kann nachweisen, dass man sich ernsthaft um die Vermietung gemüht.

2.Vermietung

wenn Einnahmen, dann kann die Abschreibung weitergeführt werden
Für die Möbel nur, wenn die dort stehen bleiben und mitvermietet werden.

und 3. Verkauf.

dann sind die Ausgaben nicht absetzbar

Schöne Grüße
C.