wenn man einen alten abgeschriebenen PC aufrüstet, kann man dann die Komponenten gleich im ersten Jahr als Geringwertiges Wirtschaftsgut abschreiben, zum Beispiel Hauptplatine 80,- + RAM 200,- + CPU 405,-?
Wenn ja, dann könnte man sich doch einen alten Rechner kaufen und den komplett in einen neuen umwandeln. Wenn nein, dann müßte man jede neue Komponente über drei Jahre abschreiben?
Als geringfügige Wirtschaftsgüter gelten Ausgaben bis zu einer
Grenze von 410 EUR. Diese kann man sofort in die Abrechnung
hineinnehmen und muss sie nicht - wie etwa beim Auto - über
mehrere Jahre hinweg abschreiben. Ersetzt man beispielsweise
bei seinem PC nach und nach Festplatte, Mainboard und
Tastatur, anstatt alles in einem Paket komplett neu zu kaufen,
können sich hier steuerliche Vorteile ergeben. Empfehlenswert
ist also: Einzelteile im Modularverfahren kaufen. Das gilt
auch für Büroeinrichtungen wie Stuhl, Tisch und Schrank.
Im Gegensatz zu Stühlen, Tischen und Schränken sind Festplatten und Motherboards nicht selbstständig nutzbar (mal abgesehen von einer Benutzung als Briefbeschwerer) - leider ist das eine Voraussetzung für ein GWG. Das zitierte ist falsch.
Nachzulesen im EStG §6 Abs. 2 http://bundesrecht.juris.de/estg/__6.html
somit müsste man jede neue Festplatte, sagen wir mal für 80,- euro, über drei Jahre abschreiben? Oder eine PC Mouse für 20,- Euro?
Selbstständig nutzbar? Wie sieht es aus, wenn ich ein Motherboard mit RAM und CPU für 400,- Euro einbaue. Zusammen mit dem alten 0,- Euro PC ist das ganze selbständig nutzbar und liegt unter 410,- Euro netto. Eigentlich alle Bedingungen erfüllt.
Konnte man allgemein sagen, bei unselbständigen Komponenten rechnet man den Restwert der alten Komponenten hinzu, und wenn’s dann als gesamte selbstständige Einheit unter 410,- Euro liegt, ist es als GWG absetzbar.
Danke,
Micha
Im Gegensatz zu Stühlen, Tischen und Schränken sind
Festplatten und Motherboards nicht selbstständig nutzbar (mal
abgesehen von einer Benutzung als Briefbeschwerer) - leider
ist das eine Voraussetzung für ein GWG. Das zitierte ist
falsch.
Nachzulesen im EStG §6 Abs. 2 http://bundesrecht.juris.de/estg/__6.html
somit müsste man jede neue Festplatte, sagen wir mal für 80,-
euro, über drei Jahre abschreiben? Oder eine PC Mouse für 20,-
Euro?
Hallo auch.
Nein, selbstverständlich nicht. Bei einem bereits betrieblich genutzten Rechner hat niemand Bauchschmerzen dabei, eine neue Festplatte oder Maus als Instandhaltungsaufwand zu buchen.
Nur die Kostellation, die du im ersten Posting vorgeschlagen hattest (Schrott-PC kaufen, sämtliche Teile bis auf Gehäuse und Netzteil austauschen) funktioniert nicht.