Im Ausland verdientes Geld versteuern

Guten Tag Wissende und Interessierte.
Ich habe eine Frage zum Steuerrecht:
Wie sieht das eigentlich mit der Versteuerung aus, wenn man Geld, dass über den steuerfreien Betrag hinausgeht, im Ausland verdient.
Wird das Geld dann generell im Ausland auch versteuert oder muss man es im Ausland und hier versteuern, oder nur hier?
Und wie würde sich dieses im Ausland verdiente Geld dann auf eine eventuelle gesetzliche Halbwaisenrente auswirken?

Servus,

das richtet sich nach vielerlei Dingen, in erster Linie:

Besteht im Inland persönliche ESt-Pflicht?
Gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Land?
Was für Einkünfte liegen vor (selbständige/nichtselbständige Arbeit, noch andere)?

Schöne Grüße

MM

Vielen Dank erstmal für die schnelle Antwort.
Es scheint ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Kanada zu existieren.
Einkommenssteuerpflicht besteht nicht, da es sich in diesem Beispiel um einen Schüler handeln würde. Auch Einkünfte jegweder Art liegen nicht vor. Das eventuell zu versteuernde Geld würde bei einer Firma in Kanada verdient werden, käme auch aus Kanada, aber die Arbeit fände über das Internet statt aus Deutschland statt.

Dann ist das in D zu versteuern.

Servus,

um die richtige Antwort, die Du ja schon hast, nochmal kurz zu erläutern:

Es scheint ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Kanada zu
existieren.

Ja, das tut es. Sogar ein ganz spannendes, bei dem ständig drum gestritten wird, ob es jetzt eine Rückfallklausel habe oder nicht - aber das gehört woanderst hin.

Einkommenssteuerpflicht besteht nicht, da es sich in diesem
Beispiel um einen Schüler handeln würde.

Die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht in D hängt nicht davon ab, ob jemand Schüler, Lokomotivführer oder Bundeskanzler ist. Wohnsitz oder dauernder Aufenthalt in D >> unbeschränkte Steuerpflicht.

Auch Einkünfte jedweder Art liegen nicht vor.

Doch: Nämlich solche aus nichtselbständiger Arbeit. Auch das sind Einkünfte.

Aber mit dieser Tatsache:

aber die Arbeit fände über das Internet aus Deutschland statt.

ist schon alles klar: Persönliche und sachliche Steuerpflicht in D.

Zum Nachlesen das DBA, um das es geht:

[http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_01/nn_318/…](http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_01/nn_318/sid_D84C60E2D4C6F2BA04BD73396366C556/nsc_true/DE/Steuern/Veroeffentlichungen zu Steuerarten/Internationales__Steuerrecht/DBA/034.html)

Der Rest zum Thema Steuerpflicht steht in §§ 1 und 2 EStG:

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/index.html

Ob im gegebenen Fall überhaupt ESt anfällt, steht auf einem anderen Blatt.

Schöne Grüße

MM

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