USt-Voranmeldung berichtigt. Was ist mit Differenz

Hallo,

mal gesetzt den fiktiven Fall,
es habe für Quartal 1 eine USt-Voranmeldung gegeben, laut der 500€ gezahlt werden mussten und auch gezahlt wurden.
Nun wurden in der USt-Voranmeldung Fehler festgestellt und eine Berichtigung mit Elster an das FA geschickt; zu zahlen 450€.

Für Quartal 2 wurde eine USt-Voranmeldung geElstert; zu zahlen 700€.

Was wird nun mit den 50€Differenz aus Q1?
Werden die vom FA zurückgeschickt oder müsste man dem FA 700€-50€=650€ überweisen?

Gruß JoKu

Servus,

grundsätzlich sind die 700 € erstmal fällig, weil die Voranmeldung mit dieser Zahllast in dem Moment, wo sie abgegeben wird, einer Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung gleich steht.

Für die berichtigte Voranmeldung, die zu einer Verringerung der Zahllast führt, gilt das aber erst, wenn die Finanzbehörde zustimmt. - § 168 AO.

Diese Zustimmung ist aber nicht an eine besondere Form gebunden. D.h. sie könnte z.B. auch telefonisch erfolgen, auf die Frage hin: „Ist das in Ordnung, wenn ich gleich 50 € weniger überweise?“ würde „Ja, machen Sie das mal“ bereits für eine Zustimmung i.S.d. § 168 AO ausreichen.

Schöne Grüße

MM

grundsätzlich sind die 700 € erstmal fällig, weil die
Voranmeldung mit dieser Zahllast in dem Moment, wo sie
abgegeben wird, einer Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt
der Nachprüfung gleich steht.

Dann sollten die wohl mal rechtzeitig gezahlt werden.

Wer weiß, wann „die Finanzbehörde zustimmt“ und der fiktive Steuerzahler ist vor Ablauf der Zahlungsfrist nicht in der Lage,
die Sache mit dem FA zu klären.

Schöne Grüße
JoKu