Lieferot mit Frachtführer

Hallo zusammen,
ich verzweifel grad an einer Aufgabe:

M ansässig in HH will Maschine von HH nach Madrid liefern. Hierfür beauftragt er Spediteur S, ebenfalls in HH. Dieser S bedient sich eines Frachtführers aus Spanien.
Laut Lösung bestimmt sich der Lieferort nach §3(3) S.1 (!!). Es kommtnicht zu einer Verschiebung des Leistungsortes nach S. 2, da der Leistungempänger S gegenüber dem leistenden Unternehmer seine dt UST-ID Nr. verwendet.

Dies ist der Punkt, den ich nicht verstehe… Nach meiner Ansicht, erbringt F an S eine Beförderungsleistung nach §3(9). Hiernach verwendet der F die spanische ID und der S seine deutsche. So habe ich doch eine Verschiebung nach S.2?? Oder muss ich bei der Betrachtung des Lieferortes nur S und M betrachten, da S ja die Beförderungsl. als Besorgungsleistung zugerechnet wird §3(11).??

Vielen Dank

Hallo,

ich hab mich jetzt in USt eigentlich für ganz firm gehalten, ich versteh aber nur Bahnhof.

Hallo zusammen,
ich verzweifel grad an einer Aufgabe:

M ansässig in HH will Maschine von HH nach Madrid liefern.
Hierfür beauftragt er Spediteur S, ebenfalls in HH. Dieser S
bedient sich eines Frachtführers aus Spanien.
Laut Lösung bestimmt sich der Lieferort nach §3(3) S.1 (!!).

Da steht etwas über Komissionsgeschäfte, ich kann aber aus dem Sachverhalt kein Komissionsgeschäft erkennen.

Es kommtnicht zu einer Verschiebung des Leistungsortes nach S.
2, da der Leistungempänger S gegenüber dem leistenden
Unternehmer seine dt UST-ID Nr. verwendet.

Für die Lieferung ist es doch wohl komplett egal, welche UStID der Spediteur S verwendet. Die Lieferung wird zwischen M und dem unbekannten Abnhemer in Spanien erbracht.

Dies ist der Punkt, den ich nicht verstehe… Nach meiner
Ansicht, erbringt F an S eine Beförderungsleistung nach §3(9).

Da ist die sonstige Leistung definiert, aber keine Beförderungsleistung. Wer ist F der Spanische Frachtführer?

Hiernach verwendet der F die spanische ID und der S seine
deutsche. So habe ich doch eine Verschiebung nach S.2??

Welcher Satz 2?

Oder
muss ich bei der Betrachtung des Lieferortes nur S und M
betrachten, da S ja die Beförderungsl. als Besorgungsleistung
zugerechnet wird §3(11).??

Ich glaube Du müsstest erst einmal unterscheiden, wer hier an wen eine Lieferung und wer an wen eine sonstige Leistung (Beförderungsleistung) erbringt und dann bei der Prüfung des Ortes der Leistung streng zwischen der Lieferung und der sonstigen Leistung trennen.

Grüße
Chris