Servus,
Gilt da ein bestimmter Steuersatz?
ja, der persönliche Einkommensteuersatz. Der hängt von der Höhe des zu versteuernden Einkommens ab. Um ihn zu kennen, kann man eigene ESt-Bescheide anschauen: In den zurückliegenden Jahren war der Tarif der gleiche. Wenn man jetzt noch verschieden hohes zu versteuerndes Einkommen gehabt hat, kann man mit (Unterschied ESt / Unterschied Einkommen) den persönlichen Grenzsteuersatz relativ gut kennen.
Genauer wirds, wenn man z.B. mit Elster eine Simulation rechnet.
Welche Ausgaben
werden als Werbungskosten akzeptiert (z.B. Schuldzinsen für
die Finanzierung,
Ja
die neue Einbauküche der Einliegerwohnung,
muss auf die Nutzungsdauer verteilt abgeschrieben werden
der eigene Stromzähler, der einzubauen ist???)?
Der dürfte (zusammen mit dem Einbau) unabhängig von dem Gebäude abzuschreiben sein. Lass mich da gerne korrigieren, ich schau jetzt nicht in die EStR.
Werbungskosten sind ferner Instandhaltung, dann alle nicht umlegbaren (oder nicht tatsächlich umgelegten) Betriebskosten/Nebenkosten. Kommt also drauf an, was dem Mieter weiterbelastet wird. Außerdem Kosten, die im Zusammenhang mit Mietersuche anfallen; Fahrten, die im Zusammenhang mit der Verwaltung anfallen; Telefon und Fax, soweit durch die Vermietung veranlasst; Kosten des Mietvertrags, Porto und Papier für Schriftverkehr mit Mieter usw. - und alle anderen Aufwendungen, die im wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Vermietung stehen.
Oder ganz pauschal. Wie würden jährliche 3600 € Mieteinnahmen
OHNE Werbungskosten versteuert?
vgl. oben. Steuersatz zwischen Null und 42%, je nach zu versteuerndem Einkommen.
Schöne Grüße
MM