Steuer auf vermietete Wohnung

Hallo,

Einnahmen aus Vermietungen sind steuerpflichtig. Werbungskosten aus der Vermietung lassen sich teilweise gegen die Einnahmen anrechnen. Aber wie wird denn die Einnahme nun versteuert? Gilt da ein bestimmter Steuersatz? Welche Ausgaben werden als Werbungskosten akzeptiert (z.B. Schuldzinsen für die Finanzierung, die neue Einbauküche der Einliegerwohnung, der eigene Stromzähler, der einzubauen ist???)?

Oder ganz pauschal. Wie würden jährliche 3600 € Mieteinnahmen OHNE Werbungskosten versteuert? Nur damit man als potentieller Vermieter einen Eindruck davon hat, was übrig bleibt???

Vielen Dank für Eure Antworten

Servus,

Gilt da ein bestimmter Steuersatz?

ja, der persönliche Einkommensteuersatz. Der hängt von der Höhe des zu versteuernden Einkommens ab. Um ihn zu kennen, kann man eigene ESt-Bescheide anschauen: In den zurückliegenden Jahren war der Tarif der gleiche. Wenn man jetzt noch verschieden hohes zu versteuerndes Einkommen gehabt hat, kann man mit (Unterschied ESt / Unterschied Einkommen) den persönlichen Grenzsteuersatz relativ gut kennen.

Genauer wirds, wenn man z.B. mit Elster eine Simulation rechnet.

Welche Ausgaben
werden als Werbungskosten akzeptiert (z.B. Schuldzinsen für
die Finanzierung,

Ja

die neue Einbauküche der Einliegerwohnung,

muss auf die Nutzungsdauer verteilt abgeschrieben werden

der eigene Stromzähler, der einzubauen ist???)?

Der dürfte (zusammen mit dem Einbau) unabhängig von dem Gebäude abzuschreiben sein. Lass mich da gerne korrigieren, ich schau jetzt nicht in die EStR.

Werbungskosten sind ferner Instandhaltung, dann alle nicht umlegbaren (oder nicht tatsächlich umgelegten) Betriebskosten/Nebenkosten. Kommt also drauf an, was dem Mieter weiterbelastet wird. Außerdem Kosten, die im Zusammenhang mit Mietersuche anfallen; Fahrten, die im Zusammenhang mit der Verwaltung anfallen; Telefon und Fax, soweit durch die Vermietung veranlasst; Kosten des Mietvertrags, Porto und Papier für Schriftverkehr mit Mieter usw. - und alle anderen Aufwendungen, die im wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Vermietung stehen.

Oder ganz pauschal. Wie würden jährliche 3600 € Mieteinnahmen
OHNE Werbungskosten versteuert?

vgl. oben. Steuersatz zwischen Null und 42%, je nach zu versteuerndem Einkommen.

Schöne Grüße

MM

Aha,

vielen Dank! Das hilft mir weiter :smile:

Hallo,

dabei habe ich das Thema „Abschreibung“ ganz außen vor gelassen. Das wäre, meine ich, bei Gebäuden auch ein bissel zu komplex, um hier abgehandelt zu werden.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

dabei habe ich das Thema „Abschreibung“ ganz außen vor
gelassen. Das wäre, meine ich, bei Gebäuden auch ein bissel zu
komplex, um hier abgehandelt zu werden.

Schöne Grüße

Nachtrag und Ergänzungsfrage:
Und was passiert, wenn die Mieteinahmen eines halb vermieteten Hauses stets unter den Kosten liegen? Muss dann am Schluss
(Verkauf des Hauses oder Erbfolge) die ersparte Steuer zurückgezahlt werden?

Gruß Schwipp

Servus,

in diesem Fall wird mit einiger Wahrscheinlichkeit schon bei der ersten Veranlagung eine genauere Prüfung des Sachverhaltes erfolgen, ggf. eine in diesem Punkt vorläufige Veranlagung.

Denkbar ist dann in erster Linie eine Veranlagung als teilweise unentgeltliche Überlassung (dadurch nur Ansatz der Werbungskosten, soweit sie auf den entgeltlichen Teil entfallen), es gibt auch andere Möglichkeiten.

Gestaltungen bei Vermietung und Verpachtung, besonders unter Angehörigen, haben sehr viele Fußangeln und sollten nicht ohne Fachmann gemacht werden: Man legt sich auf lange Zeit fest, und die im Spiel befindlichen Beträge können bedeutend sein. Vor allem, wenn der ESt-Effekt zwingender Teil der Finanzierung ist, können heftige Probleme entstehen.

Schöne Grüße

MM