Hallo,
angenommen jemand vergisst einen Rechung samt Zahlungsfluss in 2006 in der Einnahme- Überschussrechnung für 2006 aufzuführen. In 2007 fällt dann das Versehen auf und derjenige möchte natürlich trotzdem noch die Kosten geltend machen, obwohl die Einkommensteuererklärung schon abgeschickt ist. Was kann da jemand machen, kann die Rechnung in 2007 übernommen werden oder muss die ganze Steuererklärung korrigiert werden?
Gruß,
Rudolf