Kosten in EUR vergessen

Hallo,

angenommen jemand vergisst einen Rechung samt Zahlungsfluss in 2006 in der Einnahme- Überschussrechnung für 2006 aufzuführen. In 2007 fällt dann das Versehen auf und derjenige möchte natürlich trotzdem noch die Kosten geltend machen, obwohl die Einkommensteuererklärung schon abgeschickt ist. Was kann da jemand machen, kann die Rechnung in 2007 übernommen werden oder muss die ganze Steuererklärung korrigiert werden?
Gruß,
Rudolf

Hallo,

man kann einfach eine korrigierte Anlage EÜR einreichen, am besten mit entsprechendem Hinweis, dass das erstemal eine Rechnung vergessen wurde.
Das ginge sogar bis zum einem Monat, nachdem der Steuerbescheid eingetroffen ist, problemlos.

Gruß,
Markus