als außergewöhnl.Belastung können Kinder abgesetzt werden, wenn sie ein geringes od. kein einkommenhaben und über nicht mehr als 15000 euro verfügen.was ist, wenn sich das erwachsene Kind Geld zusätzlich leiht? Zählt das geliehene Geld als Eigentum (somit wäre er nicht mehr absetzbar) ?
Hallo,
dem geliehenen Geld im Besitz des Kindes stehen Schulden in gleicher Höhe gegenüber - vermögensmäßig macht das also ±0.
Gruß,
Markus
Die Person kann ja mit dem geliehenen Geld ihren Lebensunterhalt bestreiten und schon wäre sie nicht mehr bedürftig im Sinne des § 33a EStG.
Die Frage ist, wofür wird dieses Geld geliehen?
Die Person kann ja mit dem geliehenen Geld ihren
Lebensunterhalt bestreiten und schon wäre sie nicht mehr
bedürftig im Sinne des § 33a EStG.Die Frage ist, wofür wird dieses Geld geliehen?
Das geliehene Geld kann von der Tochter besser angelgt werden, wenn es auch nicht soviel ausmacht. Mit den mehr an Zinsen kann dann die Krankenkasse bezahlt werden u. vorige Schulden abgetragen werden. (Person A würde nur bei ihrer Sparkasse anlegen u.Pers. B hat kein Interesse mehr auf das Durcheinander, wenn sie es für Pers. A verwaltet). Ist das korrekt, solange die vorgegebene Einnahmengrenze(?) nicht überschritten wird?