Eintragung Freibetrag auf Lohnsteuerkarte

Von: , Frage gestellt am Di, 12. Okt 1999

Was braucht man, um sich einen Freibetrag bei Erwerb vermieteten Grundeigentums auf der Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen? Ab wann geht das? Wie sieht es aus, wenn einem ab Abschluß vor Eintragung schon die Mieten zustehen?

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einem Tag hilfreich
    Re: Eintragung Freibetrag auf Lohnsteuerkarte

    Hallo Felix,

    als Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte kannst Du (grob gesagt) den zu erwarteten Verlust (aus Vermietung und Verpachtung) eintragen lassen.

    Diesen solltest Du vorher ermitteln und dem Finanzamt gegenüber auch nachweisen können. Daraus ergeben sich auch die benötigten Unterlagen:

    Kaufvertrag und Nachweis der Zahlung
    Bescheid über Grunderwerbsteuer
    Darlehensvertrag
    Mietvertrag
    Maklerrechnung
    Gerichtskostenbescheid
    Rechnung des Notars

    Daraus berechnest Du Dir zunächst Deine "Ausgaben":

    Abschreibung (nur auf den Gebäudeanteil)
    Zinsen
    sonstige Nebenkosten

    Denen stellst Du Deine Einnahmen gegenüber:

    Miete

    Und die (hoffentlich negative) Differenz ergibt - schwuppdiwupp - Deinen Verlust, den Du eintragen lassen kannst.

    Viel Spaß! (Bei Fragen: E-Mail...)

    Grüße, Igor. [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach einem Tag hilfreich
      Danke!!!

      Schön, daß es Experten gibt

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