Verständnisfrage: Absetzbarkeit von Spenden

Guten Tag,

in diesem link: http://www.ruv.de/de/r_v_ratgeber/partnerschaft_fami…
steht: "Spenden an gemeinnützige und religiöse Organisationen: Sie können bis zu 5 % Ihrer gesamten Einkünfte beim Finanzamt absetzen.

Das versteh ich nicht wirklich.
Ich bastel mal ein Beispiel zusammen, dann versteh ich die Antworten besser.
Nehmen wir an ein Ehepaar hätte ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von zusammen ca. 26.000,- Euro im Jahr.
(Ich hoffe, das was ich meine heißt so.)
Wenn in dem link jetzt steht, daß sie 5% ihrer Einkünfte absetzen können, wenn sie gemeinnützig Spenden, wären das dann ernsthaft 1300,- Euro? Würde das dann bedeuten, daß wenn die beiden 1300,- Euro spenden täten, sie keine Steuern bezahlen müßten?
Irgendwie kann ich mir das nicht vorstellen und deshalb frag ich nach.

Danke für die Mühe und einen schönen Sonntag abend
Kerstin

Hi Kerstin,

natürlich muss man dann nicht KEINE Steuern mehr zahlen, sondern Spenden bis zur Höhe von 5% des Einkommens können bei der Einkommensteuererklärung als Ausgaben angegeben werden, die das zu versteuernde Einkommen reduzieren.
Also 26.000 zu versteuerndes Einkommen ohne Spenden -
minus 1.300 Spenden = 24.700 zu versteuerndes Einkommen.

Gruß
WB

Hallo,

ernsthaft 1300,- Euro? Würde das dann bedeuten, daß wenn die
beiden 1300,- Euro spenden täten, sie keine Steuern bezahlen
müßten?

nein, das bedeutet, daß die 1.300 Euro vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden und die Steuerlast entsprechend niedriger ausfällt.

Gruß
Christian

Schön wäre es :wink:
Hallo Kerstin,

nein, das hast du ganz falsch verstanden.

Nehmen wir an ein Ehepaar hätte ein zu versteuerndes
Jahreseinkommen von zusammen ca. 26.000,- Euro im Jahr.
(Ich hoffe, das was ich meine heißt so.)
Wenn in dem link jetzt steht, daß sie 5% ihrer Einkünfte
absetzen können, wenn sie gemeinnützig Spenden, wären das dann
ernsthaft 1300,- Euro? Würde das dann bedeuten, daß wenn die
beiden 1300,- Euro spenden täten, sie keine Steuern bezahlen
müßten?

*gg* Dann würde wohl wirklich JEDER 5% seines Einkommens spenden, mit Ausnahme derjenigen, die sowieso keine Steuern zahlen müssen.

Nein, das ist anders gemeint. Das, was das Ehepaar an gemeinnützige Organisationen spendet, kann es von der Steuer absetzen - allerdings nur bis zu einer Höhe von 5% des Einkommens, oder in deinem Beispiel EUR 1300,-. Wenn die beiden mehr spenden, ist das zwar sehr großzügig von ihnen, nur von der Steuer absetzen können sie diese Spenden dann nicht mehr.

Es gibt übrigens hier zwei verschiedene Prozentsätze, nämlich 5% und 10%, abhängig von der Art der gemeinnützigen Organisation. Aber das würde jetzt zu weit führen.

Schöne Grüße

Petra

Dacht ich mirs doch!
Moin,
ich danke euch allen.
Ein Freund hatte mir erzählt, daß er statt Steuern zu zahlen lieber die gleiche Summe spenden wolle, damit das Geld wenigstens was sinnvolles tut (tut es zum Teil bei den Steuern auch, finde ich) und ich konnte mir einfach nicht vorstellen, das das so funktioniert.
Schöne Woche
Kerstin

Was Freunde erzählen oder was abends am Stammtisch geschwätzt wird, ist meist dummes Zeugs.

Also, Steuerrecht ist ja nicht einfach, aber dennoch wäre es ja nun etwas seltsam, wenn eine Spende quasi 1:1 auf die Steuerschuld angerechnet würde. Aber auch heute gibt es noch Leute, die z. B. denken, sie bekämen die Fahrten zur Arbeit, also Tage x 30 Cent x Kilometer direkt ausgezahlt.

Wenn ich 1000 Euro spende und ich dafür 1000 Euro weniger an Steuern zahle, dann spende ja nicht ich sondern der Staat, es wäre bei mir ja nur ein durchlaufender Posten. Und das wäre wohl kaum Sinn der Gesetzgebung. Die Steuerlast mindert sich nur in der Höhe des persönlichen Steuersatzes. Zu dem maximalen Abzugsbeträgen wurde ja bereits alles geschrieben.

___

Hallo Oerdiz,

Was Freunde erzählen oder was abends am Stammtisch geschwätzt
wird, ist meist dummes Zeugs.

Wie stammtischig… mal ehrlich…

Also, Steuerrecht ist ja nicht einfach, aber dennoch wäre es
ja nun etwas seltsam, wenn eine Spende quasi 1:1 auf die
Steuerschuld angerechnet würde.

… du solltest doch § 34g EStG kennen, oder? Zwar gibt es dort keine 1:1 Erstattung aber eine 1:2 Erstattung für Spenden an Parteien. Vielleicht war der Stammtisch ja eine Bürgersprechstunde der FDP?

Insoweit hinkt der ganze Thread, weil das nicht angesprochen wurde. Schade… das zeigt doch, man sollte keine großen Reden schwingen, wenn man selbst manche Aspekte außen vor lässt.

mfg dennoch vom

showbee

Geehrter Showbee,

von Parteispenden war seitens der Fragenden keine Rede. Wie Sie selbst erkannt haben, gibt es aber auch dort keine soche Regelung, wie sie der Bekannte der Fragenden hier angesprochen hat.

Hochachtungsvoll
Oerdiz