angenommen eine Frau verstirbt Mitte diesen Jahres nach längerer Krankheit. Die volljährige Tochter zahlt die Kosten für Pflege (nur teilweise) und Beerdigung (voll).
Ein größeres Erbe gibt es nicht.
Die Frau ist offiziell verheiratet mit ihrem Ex, lebt aber im Trennungsjahr. Beide werden in diesem Jahr getrennt veranlagt.
Kann die Tochter die Beerdigungskosten absetzen? Kann sie auch - quasi für ihre Mutter - Kosten für Pflege, Krankheitskosten, Hilfsmittel, Kur, Behinderten-Pauschbetrag etc. absetzen?
Kann die Tochter noch weitere Kosten geltend machen?
Nachlass mindert die Kosten die als außergewöhnliche Belastungen ansetzbar wären. Wenn es kein größeres Erbe gibt, dann sicher ein kleineres, auch Immobilien oder eine Haushälfte gehören zum Nachlass.
Wenn es kein größeres Erbe gibt, dann sicher ein kleineres,
Gehen wir in diesem fiktiven Fall mal von einem Betrag von unter 20.000 Euro aus, keine Immobilien, keine größeren Sachwerte (keine Yacht, kein Schmuck etc.).
Wenn es kein größeres Erbe gibt, dann sicher ein kleineres,
Gehen wir in diesem fiktiven Fall mal von einem Betrag von
unter 20.000 Euro aus, keine Immobilien, keine größeren
Sachwerte (keine Yacht, kein Schmuck etc.).
Hi,
was Oerdiz damit sagen wollte, Beerdigungskosten etc. sind nur dann
außergewöhnliche Belastungen, wenn sie in Summe das Erbe übersteigen.
Annahme Reinnachlass = 20.000 Euro, wenn dann die Beerdigung 5.000 kostet,
bleiben ja noch 15.000 Guthaben am Ende, also keine Belastung an der sich der
Steuerstaat beteiligt.
Wenn man nun 20.000 Euro cash hat und gleichzeitig 40.000 Schulden gegenüber
dem Pflegedienst XYZ, dann sollte man das Erbe ausschlagen, weil sich der Staat
nicht „rückwirkend“ an den übernommenen 20.000 Euro beteiligen wird. Bei
überschuldeten Nachlässen hilft IMMER innerhalb der 6 Wochen-Frist der
Ausschlagung ein Anwaltsgespräch. Es gibt viele Möglichkeiten die Haftung zu
beschränken oder auszuschließen. Ausschlagung des Erbes ist das einfachste,
aber wohl auch langweiligste, weil man dann nichtmal den geliebten
Küchenschrank vom Oppa bekommt. Daneben gibt es aber noch Nachlassverwaltung
nebst Nachlassinsolvenz oder diverse Einreden gegenüber Altgläubigern.