Erklärungsbedarf zum Vertrieb ins Ausland

Hallo schreibe eine Hausarbeit über die Umsatzssteuer.

Meine Frage ist:

Wenn ich hier ein Artikel kaufe und Vorsteuer bezahlt habe. Diesen Artikel dann aber ins Ausland verkaufe bleibe ich dann auf der Vorsteuer sitzen, da es steuerfrei ist ins Ausland zu verkaufen?? oder wird mir die Vorsteuer erstattet??

Wenn zweiteres der Fall sein sollte, ist das bei jeder Transaktion so? oder nur bei bestimmten???

Bei antwort wäre ich sehr dankbar

mfg

hallo

Hallo schreibe eine Hausarbeit über die Umsatzssteuer.

es gibt Hausaufgabenerledigungsforen, dieses zählt nicht dazu:wink:

Meine Frage ist:

Wenn ich hier ein Artikel kaufe und Vorsteuer bezahlt habe.
Diesen Artikel dann aber ins Ausland verkaufe bleibe ich dann
auf der Vorsteuer sitzen, da es steuerfrei ist ins Ausland zu
verkaufen?? oder wird mir die Vorsteuer erstattet??

Wenn zweiteres der Fall sein sollte, ist das bei jeder
Transaktion so? oder nur bei bestimmten???

Bei antwort wäre ich sehr dankbar

mfg

LG

Zunächst einmal: Verkäufe ins Ausland sind nicht generell umsatzsteuerfrei!

Ich gehe jetzt mal davon aus, dass Perosn A aus Deutschland, die Unternehmer im Sinne des §2 UStG ist, den Gegenstand B an Person C aus der Schweiz verkauft. Der Versand erfolgt per Spedition.

Der Umsatz ist in Deutschland STEUERBAR gem. § 3(6) UStg in Deutschland.
Der Umsatz ist STEUERFREI gem §4Nr.1a UStG (Belegnachweise erforderlich!(§6(4) UStG)
und nun zum Kern der Frage:
Die Vorsteuer ist abzugsfähig gem. §15(1) Nr.1-5 UStG
Es tritt Vorsteuerausschluss ein gem. §15(2) Nr. 1 UStG
Vorsteuerausschluss wird aufgehoben durch §15(3)Nr. 1a UStG
–> Folge: Vorsteuer abzugsfähig!

Achtung: Da das Umsatzsteuerrecht sehr „Detailverliebt“ ist und hier grundlegende Informationen bezüglich Unternehmereigenschaft, Ausland, den Unternehmer selbst, den Abnehmer, usw. fehlen sollte die obige Aussage nicht pauschalisiert werden.

Schwede