Ebay-Gebühren

Hallo,

ich hätte gern gewußt, ob meine Auffassung bezüglich ebay-Provisionen korrekt ist:

Ein gewerblicher Unternehmer, der seinen Sitz in Deutschland hat, verkauft auch teilweise seine Produkte über ebay.

Komischerweise stellt ebay ihm eine Rechnung mit luxemb. USt aus, die der Unternehmer leider nicht als Vorsteuer abziehen kann.

Handelt es sich hierbei nicht um den § 3a Abs. 3 + 4 UStG in Verbindung mit § 13b UStG??

Dann müßte ebay die Kosten netto berechnen, oder?

Wie sieht es mit der bereits gezahlten USt aus? Kriegt man die evt. noch im Rahmen des Vorsteuervergütungsverfahrens wieder (s. 8. EG-Richtlinie)?

Dann müßte ebay die Kosten netto berechnen, oder?

Hallo,

eben, aber dazu muss man dem Unternehmer eine UStID mitteilen. Bei Amazon können auch kleine Buchhändler „mitverkaufen“ und bei der Provisionsabrechnung von denen (dto. Luxemburg) geht das problemlos.

mfg vom

showbee