Familienheimfahrten

Hallo Forum,

kürzlich habe ich hier im Forum wichtige Informationen zu den wöchtenlichen Familienheimfahrten erhalten. Es ging um die doppelte Haushalstfürhung und die Fahrtkosten der Heimfahrten. Es wurde gesagt, dass hierfür die Entfernungspauschale von 0,30 Euro je Entfernungskilometer angesetzt werden kann - und zwar auch wenn es sich um Fahrgemeinschaften handelt. Also egal ob Bus, Bahn, zu Fuß oder mit einer Fahrgemeinschaft. Jeder Teilnehmer einer Fahrgemeinschaft kann die Entefernungspauschale abziehen (bis zu einem Höchstbetrag von 4500 Euro)

Nun meine Frage: Nehmen wir an Person A macht in seine Steuererklärung genau diesen Fall geltend. Im Jahr wurden 41 Heimfahrten angegeben a 350 km macht 4305 Euro. Das Finanzamt fragt nun nach Belegen. Diese sind nicht vorhanden, da es sich um eine Fahrgemeinschaft handelt und jeder Teilnehmer paschael 30 cent ansetzen kann. Ohne Belege könne diese 30 Cent aber nich angesetzt werden, so das Finanzamt. Allerdings steht das im Steuerrecht glaube ich anders. Was stimmt denn nun? a) Es können pauschal 30 Cent veranschlagt werden (Fahrgemeinschaft) oder b) es können keine pauschelen Kilometersätze geltend gemacht werden.

Danke.

Hier geht es um Nachweise, dass die Fahrten auch durchgeführt worden sind. Der Ansatz ist dem Grunde nach nicht zu beanstanden, das steht auch im § 9 Einkommensteuergesetz so drin.

Und, wenn ein Sachverhalt von Anfang an etwas unplausibel erscheint, was hier durchaus gegeben ist, dann beißt sich das Finanzamt da gerne fest.

Das Steuerrecht ist so kompliziert und undurchschaubar wie Nebel mit Sichtweite unter 50 m (Heinrich List, ehemaliger Präsident des BFH).