Unfall auf Weg zur Arbeit-Welche Kosten ansetzbar?

Hallo liebe Wissenden !

Ein Arbeitnehmer hatte in 2006 einen fremdverschuldeten Unfall mit seinem privaten Kfz auf dem Weg zur Arbeit.

Sein Wagen wurde dadurch zu einem wirtschaftlichen Totalschaden.

Wie berechnet er nun die Kosten, die er im Rahmen der Steuererklärung als Außergewöhnliche Fahrzeugkosten angeben kann ?

Mithilfe des WISO Sparbuches konnte bereits der Zeitwert des Fahrzeugs VOR dem Unfall berechnet werden (Kaufpreis in März 2005: 22710 Euro ; Neuwagen)
Laut WISO ist der Zeitwert vor dem Unfall 19240,25 Euro

Wie ist jetzt der folgende Text zu verstehen:

Zitat:

Zeitwert nach dem Unfall
Bei der Ermittlung des Zeitwerts des Fahrzeugs wird nicht vom :Marktwert ausgegangen, sondern von den ursprünglichen :Anschaffungskosten.
Der Wertverlust ist der Zeitwert des Fahrzeugs abzüglich des :Schrotterlöses.

Es liegt ein Gutachten vor, nachdem der Wiederbeschaffungswert 15000 Euro beträgt, und der Restwert 7269 Euro. Von einem Aufkäufer hat der Arbeitnehmer für den Wagen 6500 Euro bekommen, die gegnerische Versicherung hat 7700 Euro erstattet. Was muss jetzt als Zeitwert des Wagens nach dem Unfall angegeben werden, bzw. was ist jetzt überhaupt ansetzbar ?

Ist sein Gedankengang richtig, wenn er den Restwert von 15000 Euro als Zeitwert nach dem Unfall nimmt, und die Differenz zum eigentlichen errechneten Wert von 19240,25 Euro (=4240,25) als ansetzbaren Betrag in die Steuererklärung übernimmt?

Gruß, Kristian

Mit Verlaub, aber der gesamte Beitrag ist für mich nicht nachvollziehbar. Allein die Zahlen für ein 2 Jahre altes Auto können hier ja schlecht stimmen.

Mit Verlaub, aber der gesamte Beitrag ist für mich nicht
nachvollziehbar. Allein die Zahlen für ein 2 Jahre altes Auto
können hier ja schlecht stimmen.

Jop, super Stellungnahme *daumenhoch* !!!

Was genau kann denn hier nur „schlecht stimmen“ ?? Zumal das Auto beim Unfall noch nichtmal 1 Jahr alt war… Aber, wer lesen kann, ist eh klar im Vorteil… :smile:

Gruß, Kristian

Gut, also 15.000 Euro hat er insgesamt erstattet bekommen, auch wenn ich nur auf 14.200 Euro komme. Seltsam für einen Wagen, der ein Jahr davor noch 22.000 Euro gekostet hat.

Da hier also alles erstattet wurde, weil ja auch fremdverschuldeter Unfall, ist steuerlich nichts mehr absetzbar.

Gut, dass der Wagen „nur“ noch so wenig wert war, lag zum einen am inkompetenten Gutachter der DEV* ähhh Versicherung, und zum anderen daran, dass ich zu diesemZeitpunkt andere Probleme hatte, als „ist mein Wagen 20000 Euro wert“ oder „ist mein Wagen 15000 Euro wert“ …

Ich habe die Sache inswoweit verstanden, dass ich nur den mir nicht erstezten Schaden angeben kann, was in meinem Fall ja 800 Euro wären…

Wenn aber nun niemand das Gutachten dieses beschi******* Typen von der Eisenbahner-Versicherung kennt, und ich der Steuererklärung nur die AfA des Wagens (ca. 19000 Euro) sowie die Erstattung (ca. 14200 Euro) beilege, wie sieht es dann aus ?!?!?!

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