Hallo zusammen,
sehe ich das richtig, dass man für Massagen keine Mehrwertsteuer
ausweisen muss?
Weiß nicht, wie ich drauf komme. Meine mal etwas gelesen zu haben,
kanns aber nicht mehr finden…
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Anne =)
Hallo zusammen,
sehe ich das richtig, dass man für Massagen keine Mehrwertsteuer
ausweisen muss?
Weiß nicht, wie ich drauf komme. Meine mal etwas gelesen zu haben,
kanns aber nicht mehr finden…
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Anne =)
Servus,
USt-Befreiungen stehen in § 4 UStG. Am ehesten käme hier § 4 Nr. 14 UStG in Frage:
http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__4.html
Man sieht dort, dass unter bestimmten Umständen Massagen USt-befreit sein können, aber nicht immer.
Ferner darf keine USt ausgewiesen werden, wenn der Unternehmer der Kleinunternehmerbesteuerung gem. § 19 Abs 1 UStG unterliegt:
http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html
Beiläufig: Wenn man den Begriff Umsatzsteuer verwendet, gehts leichter.
Schöne Grüße
MM
Hei,
und danke! Du hast den Nagel auf den Kopf getroffen oder so, und mir sehr schnell sehr geholfen!
Mir war nicht (mehr) wirklich klar, dass Umsatzsteuer=MwSt…
Auch schöne Grüße
Anne =)
Also, Erotik-Massage im Swingerclub ist jedoch nicht umsatzsteuerbefreit.
Ehrlich?!
So ein Mist aber auch… ;o)
(ne, die erste Antwort war für mich völlig ausreichend!)