Hallo zusammen, folgende Frage. Kürzlich bekam meine Freundin eine Rechnung für eine Rep. ohne MwSt. Als Begründung sagt der Kleinunternehmer da er dem § 19 USTG unterliegt.
Ist das Richtig, das er Rechnungen ohne gesetzliche MwSt schreiben darf?
ja ist vollkommen richtig. Wer nicht mehr als 17500Euro Umsatz im Jahr macht, kann zum Kleinunternehmer optieren. Zweck keine USt und auch keine VoSt…bringt nur was, wenn man viele Privatkunden beliefert/bedienstet.
ich gehe davon aus, dass du Azubi zum Steuerfachangestellten bist, deswegen etwas Verbesserung:
ja ist vollkommen richtig. Wer nicht mehr als 17500Euro Umsatz
im Jahr macht, kann zum Kleinunternehmer optieren. Zweck keine
USt und auch keine VoSt…bringt nur was, wenn man viele
Privatkunden beliefert/bedienstet.
man optiert nicht zum Kleinunternehmer! Wer unter § 19 UStG fällt, der IST Kleinunternehmer, nur hat man dann die Möglichkeit zum Regelunternehmerstatus zu optieren!
Hört sich „krümelkackerisch“ an, ist aber wichtig für die Bindungsfristen des § 19 UStG und ein beliebter Anfängerfehler. Wer hier genau unterscheiden kann, zeigt in der Abschlußprüfung das er verstanden, nicht nur gelernt hat.
und was ist mit einem Unternehmer, der bis 17.500 Umsatz im Vorjahr und bis 50.000 voraussichtlich im laufenden Jahr macht? Keine Kleinunternehmerbesteuerung??
Hallo zusammen, folgende Frage. Kürzlich bekam meine Freundin
eine Rechnung für eine Rep. ohne MwSt. Als Begründung sagt der
Kleinunternehmer da er dem § 19 USTG unterliegt.
Ist das Richtig, das er Rechnungen ohne gesetzliche MwSt
schreiben darf?
Er muss in diesem Fall sogar Rechnungen ohne MWST schreiben.