Hallo zusammen,
Vorab, Herr S. ist gewerblicher Händler und sichert sein Lebensunterhalt indem er bestimmte Designerware in größeren Mengen aus den USA importiert. Er kauft meistens reduzierte Ware von den Webseiten bestimmter Firmen und verkauft diese gewinnbringend bei Ebay. Die gekaufte Ware wird bei Einfuhr in Deutschland verzollt und mit Einfuhrumsatzsteuer versehen. Die Einfuhrumsatzsteuer kann Herr S. als Vorsteuer beim Finanzamt geltend machen. Beim stöbern im Internet ist Herr S. auf Ware gestoßen, die er aus England importieren und bei Ebay verkaufen möchte. Allerdings gibt es einen Haken. Der Betreiber der Webseite bzw. die Firma stellt die Rechnung nur inkl. der engl. MwSt. aus. Jetzt die Frage: Gibt es eine Möglichkeit, die in England bezahlten MwSt. in Deutschland als Vorsteuer geltend zu machen?
Für eure Beiträge ein Dankeschön im Voraus.
die in england gezahlte mwst ist in D auf gar keinen fall als vorsteuer vom FA zurückholbar.
hat der käufer in D eine UStIDNr so kann der E-händler diese auf der rechnung vermerken und eine rechnung ohne die englische mwst ausstellen. er ist aber nicht dazu verpflichtet.
ist die gesamt bezahlte mwst im jahr in england über einen gewissen betrag, so kann sich der deutsche unternehmer diese vom englischen FA zurückholen. eventuell durch einen fiskalvertreter. leider weiß ich die höhe nicht, also eventuell einmal googeln??
Schau mal hier: http://www.bzst.bund.de/003_menue_links/006_ust-verg….
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Servus,
Du beziehst Dich auf den umgekehrten Fall.
Im Fall des deutschen Unternehmers, der VAT vergüten lassen will, geht es um
HM Customs and Excise
VAT Overseas Repayment Unit
Custom House
PO Box 34
Londonderry BT 48 7AE
http://www.hmce.gov.uk
Schöne Grüße
MM