kann bitte jemand versuchen, mir die Sinngebung der Anlage U zu erklären?
Dem Grunde nach ist dies ja eine Quittung des Unterhaltsempfängers über erhaltenen Unterhalt.
Wenn aber der Unterhaltsempfänger die Unterschrift verweigert, so kann der Unterhaltsgeber 1000 Belege und Gerichtsurteile haben und kann die Unterhaltszahlungen doch nicht als Sonderausgaben absetzen?
Das Finanzamt ist nicht verpflichtet, den Unterhaltsempfänger um Bestätigung zu ersuchen, das heisst, der Unterhaltsempfänger bezieht somit ein unverteuertes Einkommen?
Die Unterhaltsleistungen werden nur besteuert, wenn der Unterhaltszahler sie absetzt. Ansonsten unterliegen die Zahlungen beim Empfänger lt. § 22 EStG nicht der Einkommensteuer.
Du verwirrst mich etwas. Natürlich will der Unterhaltszahler den gezahlten Unterhalt als Sonderausgaben steuerlich absetzen. Er wird ja per Gesetz sogar gezwungen, die dadurch bedingte Steuer vom Unterhaltsempfänger zu übernehmen und ihn nur ja von Unannehmlichkeiten, die durch den erhaltenen Unterhalt entstehen, freistellen.
Wenn aber Unterhaltsempfänger Anlage U nicht unterschreibt
unterliegen die
Zahlungen beim Empfänger lt. § 22 EStG nicht der
Einkommensteuer.
Verständnisfrage: Ist der volkstümliche Begriff für unversteuerte Einkünfte nicht „Schwarzgeld“?
Verständnisfrage: Ist der volkstümliche Begriff für
unversteuerte Einkünfte nicht „Schwarzgeld“?
Hallo,
grundsätzlich ist der Ehegattenunterhalt beim empfangenden Ehegatten nicht steuerbar, d.h. er muss die Einnahmen nicht versteuern.
Er kann aber freiwillig wählen, den Unterhalt zu versteuern und dann, nur dann, kann ihn der zahlende Ex-Ehegatte als Sonderausgaben absetzen.
grundsätzlich ist der Ehegattenunterhalt beim empfangenden
Ehegatten nicht steuerbar, d.h. er muss die Einnahmen nicht
versteuern.
Er kann aber freiwillig wählen, den Unterhalt zu versteuern
und dann, nur dann, kann ihn der zahlende Ex-Ehegatte als
Sonderausgaben absetzen.
Wenn der zahlende eine hohe Steuerprogression hat und der empfangende Ehegatte keine oder nur geringe Einkünfte (also eine niegrige Steuerprogression) hat.
Steuergestaltungsmodell, man muss sich nur einig sein!
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