Hallo,
ich habe mal eine Frage bzgl. Kindergeldberechnung für Eltern und Trennungsgeld.
Angenommen ein Auszubildener verdient im Jahr ca. 11000 €. Dieser würde beim auswärtigen Verbleiben Trennungsgeld von seinen Dienstherrn bekommen.
Zudem hat dieser viele Fahrtkosten und kommt somit unter die Grenze von 7680 €. Somit ist dieser Kindergeldberechtigt bzw. die Eltern.
Würde man aber Trennungsgeld in Anspruch nehmen, würde man über die Grenze von 7680 € kommen und der Kindergeldanspruch würde entfallen.
Trennungsgeld wären für den Staat weniger Kosten, als das Kindergeld in Höhe von 154 €/Monat.
Nun meine Frage:
Muss der Auszubildene Trennungsgeld beantragen, da dies ja für den Staat billiger wäre oder kann dieser auch auf Trennungsgeld verzichten, damit seine Eltern weiterhin vollen Anspruch auf das Kindergeld haben.
Vielen Dank für Eure Hilfe!