Kindergeld. Trennungsgeld beantragen, ja o. nein?

Hallo,
ich habe mal eine Frage bzgl. Kindergeldberechnung für Eltern und Trennungsgeld.
Angenommen ein Auszubildener verdient im Jahr ca. 11000 €. Dieser würde beim auswärtigen Verbleiben Trennungsgeld von seinen Dienstherrn bekommen.
Zudem hat dieser viele Fahrtkosten und kommt somit unter die Grenze von 7680 €. Somit ist dieser Kindergeldberechtigt bzw. die Eltern.
Würde man aber Trennungsgeld in Anspruch nehmen, würde man über die Grenze von 7680 € kommen und der Kindergeldanspruch würde entfallen.
Trennungsgeld wären für den Staat weniger Kosten, als das Kindergeld in Höhe von 154 €/Monat.
Nun meine Frage:
Muss der Auszubildene Trennungsgeld beantragen, da dies ja für den Staat billiger wäre oder kann dieser auch auf Trennungsgeld verzichten, damit seine Eltern weiterhin vollen Anspruch auf das Kindergeld haben.

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Also das Kind ist im öffentlichen Dienst und bekommt auf Antrag Reisekosten erstattet so wie ich das bis jetzt sehe. Nun, es zwingt hier sicher niemand zum Beantragen des Geldes. Nur ein Verzicht auf Gehalt, um unter die Grenze zu fallen, wäre schädlich.

Also das Kind ist im öffentlichen Dienst und bekommt auf
Antrag Reisekosten erstattet so wie ich das bis jetzt sehe.
Nun, es zwingt hier sicher niemand zum Beantragen des Geldes.
Nur ein Verzicht auf Gehalt, um unter die Grenze zu fallen,
wäre schädlich.

Genauso sieht es aus. Das Kind ist im öffentlichen Dienst tätig und bekommt auf Antrag Trennungsgeld und Reisekosten bzw. Reisebeihilfe.
Also sollte man die Unterstützung beantragen?