Nichtveranlagungsbescheinigung

Hallo,

wann muss man diese Bescheinigung beim Finanzamt beantragen bzw. bei der Bank abgeben? Reicht es zum Jahresende oder muss dies zu Jahresbeginn geschehen?

Muss man am Jahresende nachweisen, dass man wirklich unter der Grenze liegt?

Gruß
Tato

Man sollte die Bescheinigung abgeben, bevor die ersten Zinsen fließen. Es gibt ja durchaus unterjährige Zinszuflüsse. Und manche Banken machen einbehaltenen Zinsabschlag / Kapitalertragsteuer nicht rückgängig, wenn die NV-Bescheinigung zu spät eingereicht wird.

Und natürlich muss man bei Antragstellung auch nachweisen, dass man die Grundfreibeträge nicht nur unwesentlich unterschreitet.