Hallo,
die Einkommengrenze für die Wohnungsbauprämie liegt für Singels bei 25.600 Euro, wobei das zu versteuernde EInkommen maßgebend ist.
Nur: Was ist das zu versteuernde EInkommen? Ist das der Bruttolohn?
Viele Grüße,
tommyboy
[MOD] Komplettzitat gelöscht
Hallo,
Brutto-Einkommen minus aller abzugsfähigen Aus-
gaben(WK, Sonderausg., außergew.Belastung, Altersentl.-
Betrag usw.) ergibt das zu verst.Einkommen; deutlich
erkennbar auf Seite 2 des Einkommensteuerbescheides.
Gruß Pete…