wenn man die 15% der anschaffungskosten des gebäudes übersteigt, wird alles was modernisiert wurde zu herstellungskosten - soweit, so doof…
was sind denn eigentlich die anschaffungskosten des gebäudes ? rechnet man den grund und boden raus ?
wäre eine reparatur bzw. der austausch einer defekten heizung unmittelbar nach dem erwerb auch zu berücksichtigen oder ist das def. erhaltungsaufwand ?
was sind denn eigentlich die anschaffungskosten des gebäudes ?
rechnet man den grund und boden raus ?
Ja, ist rauszurechnen. Im Notfall mittels Schätzwerten.
wäre eine reparatur bzw. der austausch einer defekten heizung
unmittelbar nach dem erwerb auch zu berücksichtigen oder ist
das def. erhaltungsaufwand ?
Hier wird einiges nicht eingerechnet, meine mich an ein BMF Schreiben zu
erinnern. Schau doch mal nach…