Rückbauten Geschäftsräume

Hallo an Alle,

folgende Frage:
eine Firma hatte damals nach Bezug der alten Geschäftsräume Einbauten vorgenommen, die entsprechend der Mietlaufzeit auf die Jahre abgeschrieben wurden.

Jetzt ist die Firma in ein neues Mietobjekt umgezogen.

Nun zwei Fragen zum Verbuchen:
wie bucht man jetzt die Kosten, die durch den Rückbau der damaligen Einbauten anfallen?
Müssen die Restwerte der damaligen Einbauten ausgebucht werden? Wenn ja, wie?

Vielen Dank schonmal.

Schöne Grüße vom wicht

Servus,

wie bucht man jetzt die Kosten, die durch den Rückbau der
damaligen Einbauten anfallen?

In den Aufwand. Je nach Höhe sonstige betriebliche Aufwendungen oder eventuell AO Aufwand aus Umzug. Ob seinerzeit eine Rückstellung für den Rückbau hätte gebildet werden müssen/dürfen, steht auf einem anderen Blatt, das lass ich mal offen.

Müssen die Restwerte der damaligen Einbauten ausgebucht
werden?

Ja: Wo kein Wirtschaftsgut, da kein Ausweis im Anlagevermögen.

Wenn ja, wie?

(Verluste aus) Abgang Anlagevermögen an Anlagevermögen (BGA oder wo auch immer die Mietereinbauten aktiviert sind)

Schöne Grüße

MM