Kinderbetreuungskosten nahe Angehörige

Hallo!
Es geht um die praktische Handhabung der Neuregelung von Kinderbetreuungskosten ab 2006 und vielleicht hat sich ja schon jemand damit amüsieren dürfen:
Die Finanzverwaltung erkennt Beschäftigungsverhältnisse mit nahen Angehörigen ja als Voraussetzung für die Abzugsfähigkeit von Kinderbetreuungskosten an. Aber nur, wenn die Verträge „zivilrechtlich wirksam zusatndegekommen sind“ (Drittvergleich standhalten etc.).
Was bedeutet das denn jetzt in der Praxis? Muss der bertreuende Angehörige also bei der BUN angemeldet werden, bei z.B.400€ Basis? Kann man steuerfreie kurzfristige Beschäftigung angeben? Und der Clou - muss ein normaler Arbeitnehmer dann eine Betriebsnummer beantragen, wenn er bspw. die Oma fürs Aufpassen bezahlt, damit er die Oma bei der BUN anmelden kann?

Musste sich evtl. schon einmal jemand mit der Handhabung herum schlagen und kann helfen? Evtl. Quellen zum Nachlesen nennen?

Vielen Dank vorab und LG

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Im Prinzip ist das so. Hier ist aber die absolute Vereinfachung gelungen. Vielleicht wird das Verfahren mal für alle Aushilfen gelten.
Bei einer Anmeldung über Haushaltsscheck - es sind nur die persönlichen Daten und das Gehalt einzutragen - werden die Formalitäten von der Minijobzentrale komplett erledigt. Aufgrund einer Einzugsermächtigung werden die Sozialabgaben -sind sehr gering- vom Konto des Arbeitgebers halbjährlich abgebucht. Sogar die Berufsgenossenschaft ist enthalten. Bei gelbem Krankensschein wird es dann kompliziert. Nicht vergessen dem Opa auch das Gehalt auf sein Konto zu schicken. Weitere Infos unter www.minijob-zentrale.de