Hallo!
Es geht um die praktische Handhabung der Neuregelung von Kinderbetreuungskosten ab 2006 und vielleicht hat sich ja schon jemand damit amüsieren dürfen:
Die Finanzverwaltung erkennt Beschäftigungsverhältnisse mit nahen Angehörigen ja als Voraussetzung für die Abzugsfähigkeit von Kinderbetreuungskosten an. Aber nur, wenn die Verträge „zivilrechtlich wirksam zusatndegekommen sind“ (Drittvergleich standhalten etc.).
Was bedeutet das denn jetzt in der Praxis? Muss der bertreuende Angehörige also bei der BUN angemeldet werden, bei z.B.400€ Basis? Kann man steuerfreie kurzfristige Beschäftigung angeben? Und der Clou - muss ein normaler Arbeitnehmer dann eine Betriebsnummer beantragen, wenn er bspw. die Oma fürs Aufpassen bezahlt, damit er die Oma bei der BUN anmelden kann?
Musste sich evtl. schon einmal jemand mit der Handhabung herum schlagen und kann helfen? Evtl. Quellen zum Nachlesen nennen?
Vielen Dank vorab und LG