Rechnung aus Ausland

Hallo,
grundsätzlich muss ja auch auf einer Eingangsrechnung aus dem Drittland oder der EU der Grund der Steuerfreiheit und das Lieferdatum vermerkt sein. Was für eine Konsequenz hat es für den Rechnungsempfänger, wenn diese Daten nicht vorhanden sind?

Servus,

die Pflichtangaben auf der Rechnung richten sich für einen Unternehmer, der außerhalb des Geltungsbereichs des UStG sitzt, nicht nach deutschem Umsatzsteuerrecht.

Welche Angaben er machen muss, ist in dem Land, in dem er sitzt, gesetzlich geregelt - bzw. in einigen Fällen wohl auch nur durch Gewohnheit…

Eine undatierte Rechnung ist allerdings etwas, was meines Erachtens auch auf Tuvalu als Lachnummer aufgefasst wird. Bloß die deutsche Besonderheit, dass das Datum/Zeitraum der Leistung unabhängig vom Rechnungsdatum angegeben werden müssen, greift auf Tuvalu natürlich nicht.

Wieauchimmer: Vorsteuerabzug kann durch unvollständige Pflichtangaben jedenfalls nicht gefährdet sein.

Sowohl im Fall der Lieferung als auch im Fall der sonstigen Leistung bleibt der ganze USt-Komplex (USt auf innergemeinschaftlichen Erwerb, Einfuhrumsatzsteuer, 13b-Umsatzsteuer) beim Empfänger der Lieferung/Leistung hängen, der leistende Unternehmer muss nichts dafür oder dagegen tun - außer natürlich den Rechnungsempfänger und die Leistung eindeutig benennen, aber das ist eh so, USt hin oder her.

Schöne Grüße

MM