Steuersatz von 15% Körperschaftsteuer schon eher?

Hallo,

angenommen, eine Kapitalgesellschaft (Holding, kaum eigenes Ergebnis)ist an einer gewerblichen tätigen Personengesellschaft (außerordentliche hohe Ergebnisse) beteiligt.

Bisher haben sowohl die KapG als auch die PersG ein Wirtschaftsjahr == Kalenderjahr.

Nachdem jetzt die Unternehmensteuerreform verabschiedet wurde, wird folgendes überlegt:

Das Wirtschaftsjahr der Holding wird auf einen abweichenden Zeitraum umgestellt (ich weiß, das das Finanzamt da zustimmen muss, die Zustimmung wird als erteilt unterstellt). Es wird ein Rumpfwirtschaftsjahr bei der Holding vom 01.01.2007-30.09.2007 eingelegt, danach ist das Wirtschaftsjahr der Zeitraum vom 01.10.2007 - 30.09.2008. Das Wirtschaftsjahr der PersG bleibt wie es war.

Frage: Führt diese Gestaltung dazu, dass das gesamte Ergebnis der PersG für Zwecke der Körperschaftsteuer bei der Holding dann erst in 2008 und dann mit dem niedrigeren Köst - Steuersatz von 15% versteuert wird? (Ersparnis auf das Ergebnis der PersG gerechnet damit 10% vom Ergebnis).

Zusatzfrage:
Angenommen die Holding hält auch noch Beteiligungen an anderen KapG, die über einen Ergebnisabführungsvertrag (deutlich positive Ergebnisse der Beteiligungs KapG) ihr Ergnis abführen und es bestehen steuerlich anerkannte körperschaftsteuerliche Organschaften.

Führt die oben beschriebene Gestaltung bei der Holding dazu, dass die Ergebnisse der BeteiligungsKapG a)voll erst in 2008 b) voll schon in 2007 oder c) anteilig in 2007 und 2008 bei der Holding zu versteuern sind.

Meinung, Anregungen, Diskussionen sind herzlich willkommen.

Danke.

Wohl eher nicht
Hi !

Meinung, Anregungen, Diskussionen sind herzlich willkommen.

Der Gesetzgeber wird die oben angesprochenen Gestaltungen sicherlich berücksichtigt haben und daher im § 33 Abs. 11 KStG auch eine Vorschrift erlassen haben, wie nicht phasengleiche Einkünfte zu berücksichtigen sind.

Habe allerdings nicht in die Gesetzesfassung geguckt.

BARUL76

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der letzte macht dann das licht aus:

http://spengel.bwl.uni-mannheim.de/

http://www.meinprof.de/uni/prof/791