Hallo,
ein Freiberufler, der für seine Leistungen auch Umsatzsteuer in Rechnung stellt, muss einem Kunden für verspätete Zahlung Verzugszinsen zum banküblichen Zinssatz in Rechnung stellen. Sind diese Zinsen (separate Rechnung) umsatzsteuerpflichtig? Danke.
Viele Grüße
Harry