Sind Verzugszinsen USt-pflichtig?

Hallo,

ein Freiberufler, der für seine Leistungen auch Umsatzsteuer in Rechnung stellt, muss einem Kunden für verspätete Zahlung Verzugszinsen zum banküblichen Zinssatz in Rechnung stellen. Sind diese Zinsen (separate Rechnung) umsatzsteuerpflichtig? Danke.

Viele Grüße
Harry

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Verzugszinsen erfüllen den Tatbestand des Schadenersatzes und sind daher nicht steuerbar. Aus diesem Grund nicht der Umsatzsteuer zu unterwerfen.

Grüsse
Alex