Angabe und Verrechnung von Spekulationsgewinnen

Hallo zusammen, ich hätt hier folgende Frage:

Spekulationsgewinne und Verluste kann man ja über mehrere Jahre miteinander verrechnen.

Wann muss man diese aber in der Einkommenssteuererklärung angeben?

Jeweils in dem Jahr in dem diese angefallen sind
(also z.B. in 2006 die Verluste angeben und in 2007 dann die die Gewinne)?

Oder alles zusammen in 2007, wenn man die Gewinne des Jahres mit dem Vorjahr verrechnen will?

Oder gar nichts, wenn die Verluste 2006 größer sind als die Gewinne 2007, da man dann ja unter dem Freibetrag ist?

Vielen Dank im Voraus!

Hallo Bernhard,
Hoffe das hift Dir etwas weiter,

Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften dürfen nicht mit anderen Einkünften, sondern nur mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden. Ist dies im selben Jahr nicht - vollständig - möglich, kann der verbleibende Verlust in das Vorjahr zurückgetragen oder für das Folgejahr aufgespart werden.

Bei Eheleuten aber können die Veräußerungsverluste des einen Ehegatten im selben Jahr mit Veräußerungsgewinnen des anderen ausgeglichen werden. Achten Sie darauf, dass das Finanzamt einen solchen Verlustausgleich nicht vornimmt, wenn der Veräußerungsgewinn des anderen Ehegatten unter der Freigrenze von 512 Euro liegt und daher ohnehin steuerfrei bleibt (BMF-Schreiben vom 5.10.2000, BStBl. 2000 I S. 1383, Tz. 41). Verbleibt nach der Verlustverrechnung unter Eheleuten ein Verlust aus privaten Veräußerungsgeschäften, wird dieser Betrag nach Ihrer Wahl in das Vorjahr zurückgetragen oder für das Folgejahr aufgespart und auch dort entsprechend mit Gewinnen des anderen Ehegatten ausgeglichen.

Liebe Grüße
Saniye

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