Unterstützung bedürftiger Angehörigen

Hallo zusammen,

wenn eine Person im Ausland von einem deutschen Steuerzahler unterstützt wird, und den Betrag als Sonderausgaben geltend gemacht wird, wie wird dies vom Finanzamt kontrolliert?

Geht das Finanzamt dann ggf. auf das jeweilige ausländische zuständige Finanzamt zu, um z.B. das Einkommen der unterstützten Person zu prüfen? Oder müssen offizielle Nachweise auf Deutsch vorgelegt werden, oder reicht eine einfache Erklärung der unterstützten Person aus?

Vielen Dank!
Jochen

Hallo,

wenn eine Person im Ausland von einem deutschen Steuerzahler
unterstützt wird, und den Betrag als Sonderausgaben geltend
gemacht wird, wie wird dies vom Finanzamt kontrolliert?

nicht Sonderausgaben, es sind „außergewöhnliche Belastungen“

Geht das Finanzamt dann ggf. auf das jeweilige ausländische
zuständige Finanzamt zu, um z.B. das Einkommen der
unterstützten Person zu prüfen? Oder müssen offizielle
Nachweise auf Deutsch vorgelegt werden, oder reicht eine
einfache Erklärung der unterstützten Person aus?

Nachweise müssen durch den dt. Steuerpflichtigen beigebracht werden, der
Steuerpflichtige will einen Abzug (Steuerminderung), also ist er in der
Beweispflicht. Das gilt vermehrt bei Auslandssachverhalten, da kann sogar
begalubigte Übersetzung diverser Dokumente verlangt werden. Nicht zu vergessen
sind die nachweislichen Zahlungsnachweise, eine Barquittung wird idR nicht
anerkannt.

Mfg vom

showbee