Ausfuhrnachweis & persönliche Abholung ?

Hallo!
Folgendes Problem: Firma A verkauft Ware an eine amerikanische Firma und versendet diese normalerweise per Post dorthin. Das Finanzamt verlangt dafür einen Ausfuhrnachweis, üblicherweise reicht da der Einlieferungsschein der Post. Nun ist der Chef der amerikanischen Firma für kurze Zeit in D und will die Ware persönlich abholen. Wie macht man das dem Finanzamt verständlich ? Dann gibts ja keinen Einlieferungsschein.

Marco

Servus,

bei einem Warenwert bis 1.000 € (der ist offensichtlich bei den Postsendungen auch nicht überschritten) genügt es, dem Kunden die Rechnung (Ausweis von USt!) mitzugeben, die dann von der Ausgangszollstelle (Flughafen) bestätigt wird („mündliche Ausfuhranmeldung“). Wenn der Kunde diese dann von den US aus hereinschickt, kann ihm eine Gutschrift über den USt-Betrag erteilt werden, die Rechnung wird dann storniert und durch eine USt-freie Rechnung ersetzt. Die von der Ausgangszollstelle bestätigte ursprüngliche Rechnung muss zusammen mit der USt-freien Rechnung aufbewahrt werden.

Wenn der Kunde sprachlich unsicher ist, ist es nützlich, ihm außer der Commercial invoice eine schriftliche Ausfuhranmeldung („Einheitspapier“) mitzugeben - dann weiß jeder Zöllner, was der von ihm will.

Schöne Grüße

MM