eine Firma möchte zukünftig selbst Komponenten und Software entwickeln.
Wie verbucht man nun korrekt diese anfallenden Entwicklungskosten?
Müssen diese Kosten aktiviert und abgeschrieben werden? Wenn ja, wie hoch ist da die Nutzungsdauer?
Oder darf man diese Kosten direkt in die Kosten buchen?
Wie sieht es generell aus, wenn man zB seinen IT-Bereich aktualisieren will?
Ist es korrekt, dass Updatekosten direkt als Kosten verbucht werden dürfen, wohin gegen Neuanschaffungen abgeschrieben werden müssen?
Wie verbucht man nun korrekt diese anfallenden
Entwicklungskosten?
Müssen diese Kosten aktiviert und abgeschrieben werden?
Nein müssen sie nicht und dürfen sie auch gar nicht.
Hmmm… §§ 5 II EStG, 248 II HGB sprechen nur von imm. WG des
Anlagevermögens,
bei Umlaufvermögen ist durchaus eine Aktivierung möglich.
Nach meinem Wissen kann man selbst entwickelte Software nur ins
Umlaufvermögen bekommen wenn es individual Programme im Auftrag
Dritter sind, die auch dann in deren Betrieb genutzt werden.
Eigenentwicklungen die später verkauft oder selbst genutzt werden
entsprechen dem nicht. Wie immer die Ausnahme dazu, sie sind dazu
gedacht nur einmalig verkauft zu werden.
Es ist schon auch Praxis Software an einen Partner zu verkaufen
(Tochtergesellschaft) und sie danach zurückzuerwerben damit sie
aktiviert werden kann.
Top7, Seite 4 http://www.bitkom.org/files/documents/ACF72F.doc