Ein etwas anderer Erfahrungsbericht
Hallo,
da lasse ich wohl öfter die Kirche im Dorf.
Verbreite die Kunde, sorge für Nachahmer. Der Hintergedanke „das sind Menschen, die hinter dieser Steuererklärung stehen“ wäre sehr nützlich - gerade für die armen Seelen unter denen, die vom AG um die halbe Welt geschickt werden und das nur aus Entlassungsproduktivität tun.
Nach meiner
Erfahrung lohnt sich aber eine Nachfrage mit Anforderung der
vollständigen Belege, wenn es sich um eine deutsche Firma
handelt, die den Lohn zunächst hier versteuert hat und jetzt
behauptet wird, das sei doch hier steuerfrei zu behandeln.
Ein schönes Argument ist dann: „ich kann doch nichts dafür,
wenn mein Arbeitgeber im Ausland keine Steuer
abführt“…netter Versuch.
Was aber, wenn dann im Ausland Pauschalversteuerung stattfindet oder wie z.B. in den Niederlanden ein Steuerbescheid bis zu 3 Jahre dauern kann…? Man möchte ja, aber wenn der Arbeitgeber trotz Lohnsteuereinbehalt nochmal Hyposteuer einbehalten hat (so lustige Leute gibts wirklich!) und nach Zweitwohnung, Umzug, klimabedingter Neueinkleidung etc. kein Geld mehr übrig bleibt…?
Bei einer Fortbildung wurde uns auch geraten, die
amerikanische Steuererklärung anzufordern, da diese weit
wahrheitsgemäßer als die deutsche Steuererklärung ausgefüllt
sei -schon wegen den angedrohten Strafen dort.
Nachstehend ein Fall nach einer wahren Begebenheit:
Problem ist nur, wenn diese dann noch angeweifelt wird, weil z.B. eine Nachzahlung von zigtausend USD ansteht wegen Stockoptions und einem Final Gross Up in Deutschland - und die Nachzahlung wird vom Arbeitgeber getragen und im Wege einer Steuerausgleichberechnung wieder glattgestellt. Nettolohnvereinbarung darfste es nicht nennen (somit reicht nach BMF-Schreiben die einfache AG-Bestätigung nicht aus), Zahlung kannste nicht beweisen (Arbeitgeber in USA sagt „Betriebsgeheimnis“ und verweigert sich so dem Arbeitnehmer) - und schon haben wir eine „Suicide by Cop“-Situation, nur halt „Besteuerung durch einen von den Steuerbehörden konstruierten Besteuerungstatbestand“, weil man die Steuerzahlung wegen der Nichtanerkennung der Zahlung im Ausland entweder wieder in USA und DE hochrechnen musst (rekursive Erhöhung der Steuerschuld bis sonstwohin - vergiss nicht, dass beide Länder eine Rückfallklausel haben) oder doch wieder auf Rollover umstellst und 5-6 Jahre mehr Erklärungspflicht hast und auf Steuern Steuern zahlst.
Zusammenfassung:
Schön, wenn dann der Hinweis „wenn der diese Steuerzahlung nicht leisten (lassen) würde, säße der Mandant längst nackt (leergepfändet) in Guantanamo“ nicht auf taube Ohren stieße.
Gruß
GM