wird die Pauschale für Verpflegungsmehraufwand auch gegeben, wenn der Unternehmer ein Vertreter ist, morgens zu seiner gewöhnlichen Arbeit geht, von dort aus dann immer Kunden besucht aber zwischendruch immer wieder zur gewöhnlichen Arbeit zurückkehrt!?
Oder müssen die Kundenbesuche zusammenhängen und ohne Rückkehr zur gew. Arbeitsstelle sein?
Hallo,
ich möchte diese Frage mal mit einem Gesetzeszitat beantworten:
„… Wird der Steuerpflichtige vorübergehend von seiner Wohnung und dem Mittelpunkt seiner dauerhaft angelegten betrieblichen Tätigkeit entfernt betrieblich tätig, ist für jeden Kalendertag, an dem der Steuerpflichtige wegen dieser vorübergehenden Tätigkeit von seiner Wohnung und seinem Tätigkeitsmittelpunkt
a) 24 Stunden abwesend ist, ein Pauschbetrag von 24 Euro,
b) weniger als 24 Stunden, aber mindestens 14 Stunden abwesend ist, ein Pauschbetrag von 12 Euro,
c) weniger als 14 Stunden, aber mindestens 8 Stunden abwesend ist, ein Pauschbetrag von 6 Euro
abzuziehen;…“ (§4 Abs.5 Nr.5 S.2 1.HS EStG)
Gruß
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