jemand will sich für sein Kind den 0,5er Kinderfreibetrag auf der LSt-Karte und zusätzlich den Freibetrag vom Finanzamt bezüglich Unterhaltszahlungen eintragen lassen.
ums mal etwas grobkantiger als der Wiki-Artikel zu formulieren als der Wiki-Artikel: Nein.
Der Kinderfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte wirkt sich bloß auf die Kirchensteuer und auf den Solidaritätszuschlag aus. Erst bei der Veranlagung zur ESt wird die Auswirkung des Kinderfreibetrages mit dem erhaltenen Kindergeld verglichen und der höhere Betrag von beiden angesetzt. Ergebnis in der Regel ungefähr Null.