Notebook als Werbungskosten geltend machen?

Hallo,

ich habe da mal eine Frage, wenn man sich ein Notebook als Azubi im zweitem Lehrjahr (noch keine Lohnsteuer zahlt)kauft, kann man dieses dann als Werbungskosten geltend machen soweit man nachweisen kann, dass man dieses für die Ausbildung zum Schreiben des Berichtsheftes bzw. für Lerngemeinschaften braucht?

Da man ja noch keine Steuern zahlt kann man das irgendwie ans Kindergeld anrechnen habe ich gehört(aber nicht verstanden)

Weis jemand näheres dazu?

Hallo

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das ist ganz simpel: Wer keine Steuern bezahlt braucht auch nix gegenzurechen. Notebook und Composter sind aufgrund der Nutzbarkeit eh mit Vorsicht zu geniessen

LG
Mikesch

[MOD] Komplettzitat gelöscht

Falls noch Kindergeldanspruch für die Eltern besteht aber aufgrund der Höhe des Einkommens kein Kindergeld gezahlt wird, kann man mit Ausgaben für den Beruf das maßgebliche Einkommen unter die entscheidende Einkommensgrenze drücken (ich glaube die Grenze liegt bei 750,-€). Ob und ggf. wie Anschaffungskosten für einen Computer berücksichtigt werden, weiß ich nicht.

Ciao Günter

Servus,

Ob und ggf. wie
Anschaffungskosten für einen Computer berücksichtigt werden,
weiß ich nicht.

das lässt sich aus dem gegebenen Sachverhalt auch nicht beurteilen. Eigene, vom Ausbildungsbetrieb unabhängige PC- und Laptoppraxis wird z.B. bei einem Azubi zum Kaufmann für Bürokommunikation regelrecht vorausgesetzt (so dass ein Ansatz von 50% der AfA und der laufenden Kosten als Werbungskosten unproblematisch sein dürfte), bei einem Azubi zum Steuerfachangestellten zumindest gern gesehen (wobei er da mit dem Office-Paket und ein bissel Multimedia- und Internetzugangszeugs nicht weit kommen wird, falls er nicht z.B. auch eine Zugangs- und Recherchesoftware für eine Steuerrechtsdatenbank oder sowas drauf hat), und bei einem Azubi zum Fleischereifachverkäufer ziemlich unwichtig sein (so dass er sich schon auf die Hinterbeine stellen muss, um da für Werbungskosten zu argumentieren). In Ausbildungen zu Berufen, in denen PC-Arbeit im Zentrum steht, wird Laptoppraxis eher die Ausbildung behindern, weil es kaum ein Laptop gibt, bei dem man die Tastatur flüssig und mit zehn Fingern normal bedienen kann - es sei denn, man stöpselt eine richtige Tastatur dran.

Deswegen so ausführlich, um zu zeigen, dass es unabhängig davon, dass auch bei der Veranlagung „kleine Fällchen“ eher schematisch durchgewunken werden, die Veranlagung zur ESt immer auf den individuellen Fall bezogen ist, so dass die übliche Frage „Kann man das absetzen?“ genau genommen fast immer mit „Jein“ zu beantworten ist, wenn man den Sachverhalt nicht genau kennt.

Schöne Grüße

MM