Liebe Experten,
ein Freiberufler, der mit seinem privaten PKW Kunden besucht und beruflich unterwegs ist, kann meines Wissens nach 2006 für jeden gefahrenen Kilometer 0,30 C als Werbungskosten geltend machen. Als Beleg für das Finanzamt ist nach meiner Kenntnis eine tabellarische Aufstellung der gefahrenen Strecken im beruflichen Kontext ausreichend. Voraussetzung ist jedoch, dass der PKW über 50% privat genutzt wird.
Im Rahmen der „Änderungen bei der Entfernungspauschale“ 2007 stellt sich die Frage, ob Freiberufler ihre Reisen mit dem priv. PKW wie 2006 als Werbungskosten geltend machen können, oder ob diese Regelung nur Arbeitnehmer betrifft.
Danke für Ihr Interesse
o.t.
hallo,
darauf habe ich leider keine antwort. meine StBin schafft es nur irgendwie, daß sie die hälfte aller meiner KFZ-kosten meine freiberuflichen tätigkeit zuordnet.
aber schreibt man teranaut nicht mit 2 „r“, weil von terra = erde stammend?
schöne grüße
ann
Servus Ann,
Du hier?
– Das „irgendwie“ der StBin wäre höchst interessant zu erfahren. Ist dabei sicher kein Fahrtenbuch im Spiel? Lege artis wäre das nämlich die einzige Möglichkeit, zu dieser 50:50-Aufteilung zu kommen. Falls nicht irgendwann anlässlich einer Bp der Prüfer so unglücklich formuliert hat, dass sich sein Bericht seither als eine Art „lex individualis“ anwenden lässt - in Arizona sollen Finanzbeamte schon wegen geringerer Ausrutscher zum Straßenbau in Ketten geschickt worden sein …
Schöne Grüße
MM
Servus Ann,
Du hier?
hallo martin,
ich gebe ja zu, daß mir kein thema so fremd ist wie steuern *grusel*
zu dem „irgendwie“: kein fahrtenbuch. die StBin meint, die 50:50-geschichte wäre gängige praxis hierzulande. ich muß ihr glauben.
schöne grüße
ann
PS: gegen finanzbeamte in ketten habe ich nicht das geringste.
hallo,
schade das du mir in steuerlichen Dingen nicht weiterhelfen kannst.
der nick mit 2 X „r“ war in einem anderen kontext leider nicht mehr frei. terra ist die richtige richtung…
gruß
teranaut
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Servus,
an dem Ansatz für Reisen hat sich nichts geändert. Weder für Arbeitnehmer noch für Selbständig Tätige.
Was sich geändert hat, ist der Ansatz von Wegen zur regelmäßigen Arbeitsstätte. Das sind aber keine Reisen.
Schöne Grüße
MM