Hallo.
Ich habe einmal eine allgemeine Frage bezüglich der Dienstfahrzeugversteuerung über den Geldwerten Vorteil (0,3% Regelung) und der Pendlerpauschale.
Ich bin nicht in der glücklichen Lage, ein Dienstfahrzeug zu besitzen, verstehe aber immer nicht warum meine Kollegen mit dem netten Fahrzeug jammern. Evtl habe ich aber auch etwas flasch verstanden, und Ihr belehrt mich nun eines besseren
.
Wenn nun eine Person einen Dienstwagen für 30000 Euro fährt, und 50 km von zu Hause entfernt wohnt, stehen ihm doch trotzdem die 30 cent Pendlerpauschale pro km ab dem 21 km zu oder?
Somit ergibt sich für mich folgende Rechnung.
Kosten:
Listenpreis Fahrzeug * 0,0003 = Geldwerter Vorteil
30000 Euro * 0,0003 = 450 Euro
In der Lohnsteuerklasse I würde das die Kollegen also effektiv ca. 225 Euro kosten.
Benefit durch Pendlerpauschale:
Einfache Entfernungskilometer * 0,30 Euro = Pendlerpauschale Benefit
30km * 0,30 Euro = 172,50 Euro (Mit 230 Arbeitstagen, umgerechnet auf einen Monat)
Wenn ich nun 225 Euro und 172,5 Euro gegenüberstelle, ist das doch für die große Distance von 50 km recht günstig. Oder wo liegt mein Denkfehler?
Vielen Dank für euer Hilfe. Ich hoffe mal das ich irgendwann die Kniffe des Steuerrechts ergründen kann 
Schönen Tag noch
Alex