Befreiung von der Abgabe einer Steuerklärung

Hallo,
ein Rentner-Ehepaar hat für 2006 erstmals seit Beginn der Rente
wieder eine Steuererklärung abgegeben. Wie nicht anders zu erwarten war gabe es einen Null-Bescheid.
Frage - Kann das Ehepaar nun einen Antrag stellen wonach es künftig
keine Erklärung mehr abgeben muss und wenn ja, muss dies formlos geschehen oder gibt es da ein spezielles Antragsformular (Link??)
Vielen Dank im voraus.
Czauderna

Hallo,

das kann man so nicht beantworten. Es kommt drauf an, war bereits der Gesamtbetrag der Einkünfte unter der maßgeblichen Grenze

Nr. 1 in http://www.gesetze-im-internet.de/estdv_1955/__56.html

und das ist in Zukunft auch so, dann besteht keine Pflicht zur Abgabe. Ergibt sich lediglich eine Nullsteuer, weil das zu versteuernde Einkommen unter dem Grundfreibetrag lag,

Abs. 1 Nr. 1 http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32a.html

will das Finanzamt weiterhin die Erklärung sehen. In dem Fall könnte man an einen Antrag auf Nichtveranlagungsbescheinigung denken, der ist eigentlich für andere Zwecke, gibt aber dem Rentner Sicherheit bei gleichbleibenden Zahlen nicht verpflichtet zu sein. Allerdings entbindet diese NV nicht von Abgabe, wenn die Zahlen größer werden.

http://www.fin-rlp.de/vordrucke/Vordrucke/cgi-bin/do…

mfg vom

showbee

Hallo,
das war doch sehr hilfreich - vielen Dank !
Gruß
Czauderna