hallo,
ich habe eine frage zu folgendem beispiel:
man arbeitet als student nebenbei freiberuflich und verdient jaehrlich ca. 7000,-euro, bleibt also im steuerfreibetrag. ist es dann richtig, bei den selbst geschriebenen rechnungen die Umsatzsteuer mit anzufuehren? was passiert dann damit? bekommt die direkt das finanzamt(muss man sich melden?), obwohl man ja eigtl keine steuererklaerung schreiben muesste?
vielen dank.
Servus,
hier jetzt die korrigierte Fassung:
Einer der seltenen Fälle, in denen zwar keine ESt-, aber eine USt-Erklärung vorgelegt werden muss.
Bei einem Gewinn von ca. 7.000 € wird der Umsatz wahrscheinlich unter 17.500 € liegen. Der Steuerpflichtige ist also Kleinunternehmer gem. § 19 I UStG. Bei ihm wird keine USt erhoben und er darf keine USt auf seinen Rechnungen ausweisen.
Er kann zur Regelbesteuerung optieren, dann darf er USt ausweisen und muss eingenommene USt minus bezahlter Vorsteuer aus Rechnungen von anderen Unternehmern abführen.
Die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit muss beim örtlich zuständigen FA angezeigt werden. Wahrscheinlich handelt es sich im vorliegenden Fall nicht um eine freiberufliche Tätigkeit, sondern um einen Gewerbebetrieb. In diesem Fall Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit nicht beim FA, sondern bei der Gemeinde (Gewerbeanmeldung).
Schöne Grüße
MM