Steuern fuer Nebenjob 'Musiker'

Hallo,

Angenommen ein Angestellter im oeffentlich Dienst (Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Mathematischen Institut einer Universitaet) verdient noch ein bisschen mit Musikmachen nebenher (Saxophon, Jazzkonzerte, Musik fuer Hochzeiten, Unterrichten, etc.). Er nimmt an, dass es ein Nebenjob ist, da andere Musiker so ihren Lebensunterhalt verdienen. Zudem gibt es natuerlich auch Auslagen (Saxophonblaetter, Reparaturen und Generalueberholungen, Kauf von Instrumenten, Unterrichtsmaterial), die diese Person auch gerne absetzen wuerde, wenn das denn ueberhaupt ginge.

Ich habe den folgenden Artikel im Internet gefunden: http://www.sr-online.de/ratgeber/910/312668.html

Da dieser „Musiker“-Nebenjob sicherlich in die Kategorie freiberuflich oder selbstaendig (welches von beiden?) faellt, wuerde ich sagen, dass die obige Person nicht nur seine Einkuenfte versteuern muss, sondern auch, dass sie oben erwaehnte „Musiker“-Ausgaben von der Steuer absetzen kann.

Stimmt das soweit?

Ist der Nebenjob freiberuflich oder selbstaendig oder keins von beidem?

Was muss die Person bei der Steuererklaerung beachten, damit sie keinen Fehler macht? Insbesondere: koennen die oben erwaehnten Musiker-Ausgaben von der Steuer abgesetzt werden?

Muss die Person vorher diesen Nebenjob als Kleingewerbe anmelden, wenn das ueberhaupt geht? Ab welchem Nebenjobverdienst geht das bzw. muss man das? Ist das empfehlenswert?

Ist es richtig, dass die Person keine Mehrwertsteuer ausweisen braucht/darf? (Die Einkuenfte aus diesem Nebenjob sind sehr gering, sagen wir, zwischen 0 und 3000 Euro im Jahr.)

Gibt es noch andere Fragen, die man bei diesem Fall stellen muesste? Oder Fakten, die man erzaehlen muesste?

Vielen Dank und schoene Gruesse,
Benjamin

Noch ein Update. Ich habe im Internet noch ein bisschen rumgesucht und bin hier
fuendig geworden, was die Sachen eigentlich relativ klarstellt:
http://www.rockcity.de/documents/steuerseminar.pdf

Ist zwar von 2002, es sollte aber so ungefaehr (abgesehen von den genauen
Zahlen) noch richtig sein. Oder hat sich etwas grundlegendes geaendert?

Nur wird nicht ganz ersichtlich, ob jemand mit Nebenjob „Musiker“ noch
irgendetwas tun muss, wie zum Beispiel das offiziell irgendwie beim Finanzamt
anzumelden (Kleinunternehmer oder so), oder ob man das einfach bei der
Steuererklaerung machen kann.

Wann ein ernsthaftes Hobby / Liebhaberei zum Nebenjob wird ist auch nicht klar.
Man muss Gewinnerzielungsabsichten haben…

Hat jemand noch weitere Tips fuer den Angestellten mit Nebenjob „Musiker“?

Gilt fuer Beamte das gleiche wie fuer Angestellte?

Viele Gruesse,
Benjamin

Ein letztes Update, da ich eben mit einer Steuerberaterin telefoniert habe.

Wenn man Musik als Nebenjob macht, dann kann man alles genauso versteuern wie
ein hauptberuflicher Musiker. D.h. Alle Ausgaben absetzen, die mit dem Nebenjob
zu tun haben (Instrumentkauf, Generalueberholungen, Verschleissteile, Computer,
Noten, CDs). Wenn man nur Verluste macht, macht das nichts, und man kann sogar
Steuern beim eigentlichen Gehalt sparen. Falls man ueber Jahre hinweg nur Miese
macht, kann einem (so meint die Steuerberaterin) nichts besseres passieren, als
dass das Finanzamt diesen Nebenjob als Liebhaberei abtut, da - so habe ich es
verstanden - man dann keine Steuern mehr zahlen muss und auch keine
Steuererklaerung diesbezueglich mehr abgeben muss (darf?).

Falls jemand noch mehr weiss, freue ich mich ueber mehr Antworten.

Gruss,
Benjamin

Hi,

Wenn man Musik als Nebenjob macht, dann kann man alles genauso
versteuern wie
ein hauptberuflicher Musiker. D.h. Alle Ausgaben absetzen, die
mit dem Nebenjob
zu tun haben

ja

Wenn man nur Verluste macht, macht das nichts,
und man kann sogar
Steuern beim eigentlichen Gehalt sparen.

es kann passieren, dass man bei Verlusten diese gleich im ersten Jahr nicht anerkannt bekommt, da es sich ja um eine Freizeitbeschäftigung handelt. Sowas wird vom Finanzamt nicht gesponsert.

Schöne Grüße
C.

es kann passieren, dass man bei Verlusten diese gleich im
ersten Jahr nicht anerkannt bekommt, da es sich ja um eine
Freizeitbeschäftigung handelt. Sowas wird vom Finanzamt nicht
gesponsert.

Genau. Aber wenn man nur Verluste macht, ist das ja auch okay, oder? Wenn ich
das richtig verstanden habe, wird das dann offiziell als Liebhaberei bewertet.
Nur bis das passiert, will sich das Finanzamt eigentlich sicher sein, dass es
wirklich nur Liebhaberei ist. (Fast jedes Geschaeft wird am Anfang Verluste
machen.) Das kann wohl je nachdem ein paar Jahre dauern. Das ist - wie die
Steuerberaterin meinte - das beste was einem passieren kann, da man - so
wortwoertlich - einen „Freibrief“ vom Finanzamt bekommt. Bin mir nicht sicher
was das bedeutet, aber ich nehme an, das man dann das Einkommen aus der
Liebhaberei nicht versteuern kann/darf.

Gruss,
Benjamin

Liebhaberei
Hi,

Genau. Aber wenn man nur Verluste macht, ist das ja auch okay,
oder?

Sog. Anlaufverluste sind bei echten Gewerbebetrieben o.k., aber wir sprechen hier von einem Hobby. Da wird schon im ersten Jahr analysiert, ob die Ausgaben mit den Einnahmen in Zusammenhang stehen und ob sie angemessen sind. Ergibt die Analyse für das erste Jahr, dass das insgesamt eine Liebhaberei ist, so wird das auch im ersten Jahr schon nicht anerkannt.

Beispiel:
Da wird ein Raum im Einfamilienhaus für diese Aktivität umgewidmet, das Fahrzeug wird weitgehend abgesetzt, teure Fortbildungen werden angesetzt. Da werden also Kosten, die sowieso anfallen würden, dem Finanzamt als Betriebausgaben verkauft. Sowas kann dann das Fass zum Überlaufen bringen…

Steht die Frage im Raum, ob Liebhaberei vorliegt, kann das Finanzamt die Verluste auch zunächst anerkennen, den Bescheid aber vorläufig erlassen und später entscheiden, ob es insgesamt ein Liebhabereibetrieb ist. Dann werden die Bescheide nachträglich geändert und die Verluste nicht mehr anerkannt.

Schöne Grüße
C.