Hallo,
Angenommen ein Angestellter im oeffentlich Dienst (Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Mathematischen Institut einer Universitaet) verdient noch ein bisschen mit Musikmachen nebenher (Saxophon, Jazzkonzerte, Musik fuer Hochzeiten, Unterrichten, etc.). Er nimmt an, dass es ein Nebenjob ist, da andere Musiker so ihren Lebensunterhalt verdienen. Zudem gibt es natuerlich auch Auslagen (Saxophonblaetter, Reparaturen und Generalueberholungen, Kauf von Instrumenten, Unterrichtsmaterial), die diese Person auch gerne absetzen wuerde, wenn das denn ueberhaupt ginge.
Ich habe den folgenden Artikel im Internet gefunden: http://www.sr-online.de/ratgeber/910/312668.html
Da dieser „Musiker“-Nebenjob sicherlich in die Kategorie freiberuflich oder selbstaendig (welches von beiden?) faellt, wuerde ich sagen, dass die obige Person nicht nur seine Einkuenfte versteuern muss, sondern auch, dass sie oben erwaehnte „Musiker“-Ausgaben von der Steuer absetzen kann.
Stimmt das soweit?
Ist der Nebenjob freiberuflich oder selbstaendig oder keins von beidem?
Was muss die Person bei der Steuererklaerung beachten, damit sie keinen Fehler macht? Insbesondere: koennen die oben erwaehnten Musiker-Ausgaben von der Steuer abgesetzt werden?
Muss die Person vorher diesen Nebenjob als Kleingewerbe anmelden, wenn das ueberhaupt geht? Ab welchem Nebenjobverdienst geht das bzw. muss man das? Ist das empfehlenswert?
Ist es richtig, dass die Person keine Mehrwertsteuer ausweisen braucht/darf? (Die Einkuenfte aus diesem Nebenjob sind sehr gering, sagen wir, zwischen 0 und 3000 Euro im Jahr.)
Gibt es noch andere Fragen, die man bei diesem Fall stellen muesste? Oder Fakten, die man erzaehlen muesste?
Vielen Dank und schoene Gruesse,
Benjamin