Angestellt und Freiberufler Werbungskosten?

Von: , Frage gestellt am Mo, 6. Nov 2000

Hallo
Folgende Frage:
Ich bin angestellt, möchte aber nebenher noch als Freiberufler arbeiten.
Wie sieht es da mit den Werbungskosten aus, gibt es zusätzlich zu den 2000 DM Werbungskostenpauschale noch eine pauschale für mich als Freiberufler?

Für Hilfe bin ich dankbar

Supermann

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einem Tag hilfreich
    Re: Angestellt und Freiberufler Werbungskosten?

    das mußt direkt mit dem Finanzamt aushandeln. Eine Pauschale gibt es nicht. Die Werbungskosten müssen direkt zurechenbar sein. Bei mir, teilweise freiberuflich und gewerblich tätig, verteile ich die Kosten nach Prozent auf. Beispiel:
    70 % freiberuflich 30 % gewerblich; Kostenverteilung entsprechend. Inwieweit dies auch zwischen angestellt und freiberuflich machbar ist, wie geschrieben, mit dem Finanzamt reden und vorher Belege sammeln. [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach einem Tag hilfreich
      sachlich falsch!

      Hallo
      Folgende Frage:
      Ich bin angestellt, möchte aber nebenher noch als Freiberufler
      arbeiten.
      Wie sieht es da mit den Werbungskosten aus, gibt es zusätzlich
      zu den 2000 DM Werbungskostenpauschale noch eine pauschale für
      mich als Freiberufler?

      Für Hilfe bin ich dankbar

      Supermann
      also:

      einkünfte sind zum einen dann deine einkünfte aus nichtselbständiger arbeit (§ 19 EStG) und der gewinn aus freiberufl. (selbständiger) arbeit (§ 18 EStG).

      hierbei sind:


      bruttogehalt
      + geldwerte vorteile
      + sachbezüge
      = einnahmen
      - werbungskosten
      = einkünfte aus nichtselbst. arbeit


      sind die werbungskosten (die nachgewiesenen unter dem betrag von
      2000,- DM, kommt der arbeitnehmerpauschbetrag zur geltung. bedeutet, jeder steuerpflichtige hat min. 2000,- werbungskosten, kann aber mehr haben.

      bei den einkünften aus selbständiger arbeit geht das anders:

      + einnahmen
      - ausgaben
      = gewinn - einkünfte aus selbständiger arbeit

      hierbei gewinnermittlung n. § 4 (3) EStG!

      für diese ausgaben gibt es keinen pauschalen ansatz!
      du musst belegmässig ALLE einnahmen und ausgaben erfassen. alle ausgaben (auch wenn sie auf dem kontoauszug ersichtlich sind) gelten nicht als ausgaben, wenn man keine belege hat (rechnungen).

      unter aufteilung versteht sich nun:

      das kosten die zu beiden einkunftsarten gehören (miete für ein arbeitszimmer, handykosten... o.ä.) sachgerecht geschätz zugeordnet werden.

      hierbei empfiehlt sich %ual nach einnahmen die nicht direkt zuordbaren ausgaben aufzuteilen.

      bsp:

      einnahmen aus selbst. arb. 50000,- p.A.
      bruttogehalt 40000,- p.A.
      handykosten 1000,- p.A.

      davon sind 20% pauschal privat!
      die restlichen 800,- dm sind nun zu 5/9tel ausgaben bei der selbständigen arbeit, zu 4/9tel werbungskosten.


      so weit:

      wenn noch fragen sind...


      shob

      • Antwort von nach 4 Tagen hilfreich
        Danke! oT

        oT heisst ohne Text

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