Angestellt und Freiberufler Werbungskosten?

Hallo
Folgende Frage:
Ich bin angestellt, möchte aber nebenher noch als Freiberufler arbeiten.
Wie sieht es da mit den Werbungskosten aus, gibt es zusätzlich zu den 2000 DM Werbungskostenpauschale noch eine pauschale für mich als Freiberufler?

Für Hilfe bin ich dankbar

Supermann

das mußt direkt mit dem Finanzamt aushandeln. Eine Pauschale gibt es nicht. Die Werbungskosten müssen direkt zurechenbar sein. Bei mir, teilweise freiberuflich und gewerblich tätig, verteile ich die Kosten nach Prozent auf. Beispiel:
70 % freiberuflich 30 % gewerblich; Kostenverteilung entsprechend. Inwieweit dies auch zwischen angestellt und freiberuflich machbar ist, wie geschrieben, mit dem Finanzamt reden und vorher Belege sammeln.

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sachlich falsch!

Hallo
Folgende Frage:
Ich bin angestellt, möchte aber nebenher noch als Freiberufler
arbeiten.
Wie sieht es da mit den Werbungskosten aus, gibt es zusätzlich
zu den 2000 DM Werbungskostenpauschale noch eine pauschale für
mich als Freiberufler?

Für Hilfe bin ich dankbar

Supermann

also:

einkünfte sind zum einen dann deine einkünfte aus nichtselbständiger arbeit (§ 19 EStG) und der gewinn aus freiberufl. (selbständiger) arbeit (§ 18 EStG).

hierbei sind:

bruttogehalt

  • geldwerte vorteile
  • sachbezüge
    = einnahmen
  • werbungskosten
    = einkünfte aus nichtselbst. arbeit

sind die werbungskosten (die nachgewiesenen unter dem betrag von
2000,- DM, kommt der arbeitnehmerpauschbetrag zur geltung. bedeutet, jeder steuerpflichtige hat min. 2000,- werbungskosten, kann aber mehr haben.

bei den einkünften aus selbständiger arbeit geht das anders:

  • einnahmen
  • ausgaben
    = gewinn - einkünfte aus selbständiger arbeit

hierbei gewinnermittlung n. § 4 (3) EStG!

für diese ausgaben gibt es keinen pauschalen ansatz!
du musst belegmässig ALLE einnahmen und ausgaben erfassen. alle ausgaben (auch wenn sie auf dem kontoauszug ersichtlich sind) gelten nicht als ausgaben, wenn man keine belege hat (rechnungen).

unter aufteilung versteht sich nun:

das kosten die zu beiden einkunftsarten gehören (miete für ein arbeitszimmer, handykosten… o.ä.) sachgerecht geschätz zugeordnet werden.

hierbei empfiehlt sich %ual nach einnahmen die nicht direkt zuordbaren ausgaben aufzuteilen.

bsp:

einnahmen aus selbst. arb. 50000,- p.A.
bruttogehalt 40000,- p.A.
handykosten 1000,- p.A.

davon sind 20% pauschal privat!
die restlichen 800,- dm sind nun zu 5/9tel ausgaben bei der selbständigen arbeit, zu 4/9tel werbungskosten.

so weit:

wenn noch fragen sind…

shob

Danke! oT
oT heisst ohne Text