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sachlich falsch!
Hallo
Folgende Frage:
Ich bin angestellt, möchte aber nebenher noch als Freiberufler
arbeiten.
Wie sieht es da mit den Werbungskosten aus, gibt es zusätzlich
zu den 2000 DM Werbungskostenpauschale noch eine pauschale für
mich als Freiberufler?
Für Hilfe bin ich dankbar
Supermann
also:
einkünfte sind zum einen dann deine einkünfte aus nichtselbständiger arbeit (§ 19 EStG) und der gewinn aus freiberufl. (selbständiger) arbeit (§ 18 EStG).
hierbei sind:
bruttogehalt
+ geldwerte vorteile
+ sachbezüge
= einnahmen
- werbungskosten
= einkünfte aus nichtselbst. arbeit
sind die werbungskosten (die nachgewiesenen unter dem betrag von
2000,- DM, kommt der arbeitnehmerpauschbetrag zur geltung. bedeutet, jeder steuerpflichtige hat min. 2000,- werbungskosten, kann aber mehr haben.
bei den einkünften aus selbständiger arbeit geht das anders:
+ einnahmen
- ausgaben
= gewinn - einkünfte aus selbständiger arbeit
hierbei gewinnermittlung n. § 4 (3) EStG!
für diese ausgaben gibt es keinen pauschalen ansatz!
du musst belegmässig ALLE einnahmen und ausgaben erfassen. alle ausgaben (auch wenn sie auf dem kontoauszug ersichtlich sind) gelten nicht als ausgaben, wenn man keine belege hat (rechnungen).
unter aufteilung versteht sich nun:
das kosten die zu beiden einkunftsarten gehören (miete für ein arbeitszimmer, handykosten... o.ä.) sachgerecht geschätz zugeordnet werden.
hierbei empfiehlt sich %ual nach einnahmen die nicht direkt zuordbaren ausgaben aufzuteilen.
bsp:
einnahmen aus selbst. arb. 50000,- p.A.
bruttogehalt 40000,- p.A.
handykosten 1000,- p.A.
davon sind 20% pauschal privat!
die restlichen 800,- dm sind nun zu 5/9tel ausgaben bei der selbständigen arbeit, zu 4/9tel werbungskosten.
so weit:
wenn noch fragen sind...
shob