Monatlicher verdienst ebay... gefährlich?

Hey Ihr Lieben!!

Ich hab mal einen Frage und zwar:

A verkauft ab und zu bei ebay ein paar Sachen… und verdient damit monatlich so ca 150 - 300 euro extra… manche monate auch garnichts, ist immer unterschiedlich. Nun meine Frage:

Überprüft jmd die Einzahlungen die auf sein Konto gemacht werden? Bzw kann ihm da etwas passieren?? Und wenn er das bisher nicht versteuert hätte…

Vielen Dank, mandy

Servus,

das unterbliebene Anmelden des Gewerbes ist eine harmlose Ordnungswidrigkeit. Das unterlassene Versteuern der Einkünfte ist eine Straftat, sie heißt Steuerhinterziehung. „Habe nicht gewusst“ funktioniert in diesem Fall generell nicht.

Bei sonst sauberer Vorgeschichte wirds aber schon auf eine Bewährungsstrafe hinauslaufen können.

Es wurden hier im Forum schon Berichte zitiert, dass das System, mit dem die Finanzverwaltung alles scannt, was bei e-bay passiert, nicht den Erfolg bringt, den man sich ursprünglich davon versprochen hat. Aber einige Erfahrungen, auch hier im Forum, zeigen, dass da schon ziemlich viele Kandidaten aus dem Sumpf rausgefischt werden.

Schöne Grüße

MM

Servus nochmal,

relativ populär ist in diesem Zusammenhang das Instrument der strafbefreienden Selbstanzeige nach § 371 AO. Man muss in diesem Zusammenhang aber sehen, dass bei einer Selbstanzeige keine Straffreiheit eintritt, „wenn die Tat (…) bereits entdeckt war und der Täter (…) bei verständiger Würdigung der Sachlage damit rechnen musste“.

Nun ist die Behörde nicht dazu verpflichtet, dem Steuerpflichtigen bekannt zu geben, wann und was und wie lange sie ermittelt. Und die Geschichte mit der „verständigen Würdigung etc.“ ist ziemlich allgemein gehalten. Im Grund muss jeder, der bei e-bay Handel treibt und seine Einkünfte daraus nicht erklärt, sich vorstellen können, dass die Behörde schon etwas davon weiß.

Heißt: Selbstanzeige gem. § 371 AO gibt in diesem Fall wohl keine Garantie für Straffreiheit. Nützlich ist sie allemal, weil sie ggf. auch einen Einfluss auf das Strafmaß haben kann, auch wenn Straffreiheit nicht eintreten sollte.

Schöne Grüße

MM

Hallo M,

alle die hier Antworten eingestellt haben, sind wohl davon ausgegangen, dass dem Verkauf ein Einkauf vorausgeht. Dann
handelt es sich um eine Gewerbetätigkeit. Ohne wenn und aber.

Wenn aber ausrangierte Artikel verkauft werden, wie gebrauchte
Bekleidung oder das eine oder andere Geschenk das nicht benötigt
wird. (Auch im Auftrag von Freunden und Bekannten) So wird wohl
kaum jemand daran Interesse haben dieses zu verfolgen.

Gruß Sabine

[MOD] Komplettzitat gelöscht