Hallo an alle,
einer Honorarvereinbarung des Steuerberaters liegt noch eine Uneingeschränkte Auskunftsvollmacht bei, mit der der Mandant den Steuerberater bevollmächtigt, sämtliche zur Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen erforderlichen Einkünfte bei Dritten, insbesondere sämtliche Bank- und Versicherungsinstitute oder anderen, einzuholen, mit denen der Mandant in Geschäftsbeziehung steht (…)
Ist solch eine Uneingeschränkte Auskunftsvollmacht üblich?
Der Mandant XY hat nichts zu verbergen, findet solche Vollmachten allerdings suspekt, so lange sich deren Sinn und Zweck nicht erklärt.
Herzliche Grüße von
Katrin
Servus,
Ist solch eine Uneingeschränkte Auskunftsvollmacht üblich?
üblich nicht, aber eine gute Idee: Sie reduziert den Aufwand zur Erstellung einer „Standard“-Einkommensteuererklärung - Arbeitnehmerveranlagung, vielleicht bissel Vermietung, Zinseinkünfte, ggf. selbständige Nebentätigkeit - auf ein Minimum: Man nimmt den Fall in die Hand und zieht ihn durch; was fehlt, schafft man bei, und dann ist die Sache fertig.
Die Alternative ist, dass man, falls noch Angaben und Unterlagen benötigt werden, zuerst einen Zeitpunkt finden muss, zu dem der Mandant erreichbar ist. Ihm dann erklären muss, was noch fehlt. Ein paar Tage später bei der Post Dinge hat, die man nicht gebraucht hat - offenbar wars doch nicht gut erklärt -. Neuen Anlauf, das Ganze nochmal. Und irgendwann ist die Steuererklärung komplett.
Variante A hilft, die knappe Zeit für wichtigere Dinge zu nutzen, z.B. Beratung im eigentlichen Sinn, die im Eifer des Gefechtes gerne mal zu kurz kommt.
Schöne Grüße
MM