Tagesmütter

Hallo,
hoffe das ich das richtige Brett gewählt habe.
Habe gehört das der Verdienst für Tagesmütter versteuert werden soll,stimmt das?Bis jetzt war es so das,daß 2 Kind Steuerfrei war.
Bedanke mich schon jetzt… Petra

Tach,

ich bin immer verwundert, was für merkwürdige Gerüchte kursieren… . Mich würde wirklich mal interessieren, wie das gerücht zustande gekommen ist, das Tagesmutter, dass die Einkünfte aus der Betreuung von 2 Kindern nicht versteuert werden müßten.

Wenn die Einkünfte das steuerfreie Existenzminimum nicht überschreiten, ist das natürlich steuerfrei. Aber das mit der Zahl der betreuten Kinder nix zu tun.

Das Betreuen von Kindern, wenn es entgeltlich geschieht, ist ein Gewerbe. Das wäre grundsätzlich sogar eigentlich gewerbesteuerpflichtig, nur dürften in der Praxis die Einkünfte so gering sein bei den beteiligten Personenkreisen, dass nix zu versteuern ist.

…abgesehen von den Fällen, in denen das Ganze schwarz läuft

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Hallo Petra,

hoffe das ich das richtige Brett gewählt habe.
Habe gehört das der Verdienst für Tagesmütter versteuert
werden soll,stimmt das?Bis jetzt war es so das,daß 2 Kind
Steuerfrei war.

entgegen Zardoz Ansicht, weiß ich, dass das bisher steuerfrei ist. Ich habe aber auch nur aus der Zeitung, dass heftigst darüber gestritten wird, ob das steuerpflichtig werden soll.

Gruß, Karin

Team: Artikel für Verschiebung bearbeitet

Hierzu gab es ein Schreiben des BMF:

[http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_03/nn_302/…](http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_03/nn_302/DE/Aktuelles/BMF Schreiben/Veroffentlichungen zu__Steuerarten/einkommensteuer/193,templateId=raw,property=publicationFile.pdf)

Ich meine dass es noch ein zweites gab, ich kanns aber leider nicht finden.

Gruß

Schwede

Hallo Petra,

hoffe das ich das richtige Brett gewählt habe.
Habe gehört das der Verdienst für Tagesmütter versteuert
werden soll,stimmt das?Bis jetzt war es so das,daß 2 Kind
Steuerfrei war.

entgegen Zardoz Ansicht, weiß ich, dass das bisher steuerfrei
ist. Ich habe aber auch nur aus der Zeitung, dass heftigst
darüber gestritten wird, ob das steuerpflichtig werden soll.

Gruß, Karin

ich kann aus dem Link des alten Schweden nicht wirklich erkennen, warum sowas bei der Tagesmutter steuerfrei sein sollte. Allenfalls, der Passus dass bei Einkünften > 24.000 p.a die Steuerpflicht widerleglich vermutet wird , deutet an, dass darunter steuerfrei sein soll.

Und zwar allenfalls dann, wenn die Zahlung nach SGB gewährt wird. Bezahlt jemand die tagesmutter selbst, kann ich nicht sehen , warum das steuerfrei sein soll

Team: Artikel für Verschiebung bearbeitet

Hallo,

werden soll,stimmt das?Bis jetzt war es so das,daß 2 Kind
Steuerfrei war.

entgegen Zardoz Ansicht, weiß ich, dass das bisher steuerfrei
ist. Ich habe aber auch nur aus der Zeitung, dass heftigst
darüber gestritten wird, ob das steuerpflichtig werden soll.

nicht alles, was in der Zeitung steht, ist auch richtig

Zardoz ist Steuerberater, also sollte er wissen, was er schreibt und:

schau mal hier
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

Es handelt sich schon bei einem Kind um steuerpflichtige Einnahmen, wobei dann noch pauschale Betriebsausgaben abziehbar sind.

Schöne Grüße
C.

Servus,

hoffentlich hat keiner gesehen, dass in dem Schreiben etwas von 18 I EStG drinsteht - sonst ist alles, was wir in den letzten Wochen zu diesem Thema zusammengebastelt haben, für die Katz, und wir kriegen gleich wieder eine Flut von freiberuflich tätigen Katalogverteilern, Shisha-Vermietern, Fingernagelverlängerern etc. hier rein …

Schöne Grüße

MM