Umsatzberechnung , Rechnungüberschneidung

Hallo ,

wenn man seit Juni 2007 selbständig ist und vorerst von der
Umsatzsteuerbefreiung Gebrauch macht zählen ja zu dem ersten
Jahr, für die Umsatzgrenze von 17500,- €, nur die Umsätze vom
27.06.07 bis 31.12.07 ?! Wenn man nun eine Rechnung Ende Januar
schreibt, die Leistungen von Dezember bis Mitte Januar mit
einschliesst , inwieweit zählen dann die Umsätze mit zu 07 oder 08
? Oder kann man das genau aufsplitten in welchem Jahr die jeweiligen
Leisungen erbracht wurden, obwohl man nur eine komplette Rechnung
gestellt hat ? Also das nur die Dezember Leistungen in Bezug zu der 17500,- € Umsatzgrenze dazuzählen ?

Wenn er nur ein Teil des Jahres selbständig ist, ist die Umsatzgrenze runterzurechnen (§19 (3) Satz3 UStG), in Diesem Fall also 17500/12*7=10208€.

Nun zu Deiner eigentlichen Frage: Das ist geregelt in §19 (3) S.2 UStG. Es kommt drauf an ob er Istversteuerung beantragt hast, dann ist der Umsatz nach Zahlungseingang der Kunden zu berechnen, hast er das nicht, ist für die berechnung des Umsatzes maßgebend wann er die Leistung erbracht hast. Für Dein Beispiel ist jetzt maßgebend ob die Leistung Dezember/Januar erst im Januar vollendet war und somit erst dann erbracht wurde oder trennbar ist und somit im Dezember erbracht, aus irgendwelchen Gründen aber erst Januar berechnet wurde. Hier sind evtl. nähe Deteils erforderlich.

Gruß

Schwede

ok danke das war schonmal sehr informativ ,
lassen wir mal die Istversteuerung aussen vor und
nehmen mal an das es sich dabei um Montagearbeiten handelt ,
die man für einen Auftraggeber für den Zeitraum Dezember / Januar
mitausführt , allerdings auf Stundenbasis und nicht unbedingt bis
zur vollständigen Fertigstellung (zb. Mitarbeit bei der Ellektroinstallation o.ä. ) . Rechnungstellung erlofgt erst im Anschluss des Auftrages im Januar . Aufteilen oder nicht ?

[MOD] Komplettzitat gelöscht

Servus,

Aufteilen oder nicht ?

ist denn der Auftrag teilbar? Gibts anteilig Geld, wenn er vorzeitig abgebrochen wird, oder nix? Wenn nix >> nicht teilbar.

Schöne Grüße

MM

Hallo , also nehmen wir mal an der Auftrag geht erstmal über 4
Wochen im Dezember und wird dann zb. noch auf 3 Wochen im Januar verlängert da noch genügend Arbeit vorhanden ist . Rechnungsstellung
erfolgt dann aber erst Ende Januar für den kompletten Auftrag .
Geld würde man aber theoretisch auch schon bei einer Zwischenrechnung im Dezember bekommen da vorher keine Mindestlaufzeit für den Auftrag vereinbart wurde .
Umsatzberechnung anteilig nach der erbrachten Leistung
für 2007 und 08 aufteilen oder komplett mit zu 08 dazurechnen ?
Danke

[MOD] Komplettzitat gelöscht

Hi !

Umsatzberechnung anteilig nach der erbrachten Leistung
für 2007 und 08 aufteilen oder komplett mit zu 08 dazurechnen

Diese Frage wurde doch bereits mit der ersten Antwort zufriedenstellend geklärt. Wenn der Unternehmer die

  • IST-Versteuerung (nach vereinnahmten Entgelten) beantragt hat, dann KEINE Hinzurechnung
  • SOLL-Versteuerung (nach vereinbarten Entgelten) durchführt, dann Hinzurechnung zu 2007.

BARUL76

.

Hallo ,

das heisst der Unternehmer müsste dann den kompletten Umsatz
(auch den für die Leistung von Januar 08) mit zu 2007 dazurechnen ? Auch für den Fall das sich der Auftrag erst nachträglich im Dezember
noch bis Januar verlängert und theoretisch auch eine Zwischenrechnung
Ende Dezember möglich wäre aber erst alles komplett im Januar 08 in Rechnung gestellt werden würde ?

Danke

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

das heisst der Unternehmer müsste dann den kompletten Umsatz
(auch den für die Leistung von Januar 08) mit zu 2007
dazurechnen?

Nein, der Umsatz ist teilbar. Das heißt dass der Umsatz Dezember 2007 für 2007 gerechnet wird und der Umsatz Januar 2008 für 2008 gerechnet wird.

Es ist aber in der Regel möglich für 2007 noch die Istversteuerung zu beantragen, siehe hierzu §20 UStG.

Gruß

Schwede

Danke Schwede ,

bis wann kann denn ein Unternehmer die Ist-Versteuerung
beantragen ? (Dezember 2007 oder sogar noch nachträglich
2008 ?)

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Auf jeden Fall noch dieses Jahr!

Schwede