Hallo!
Hier mal ein fiktiver Fall, zu dem ich eine Frage hätte:
Ein Haus mit Grundstück kostet 200.000 EUR, das Grundstück davon 50.000 EUR. Eigenkapital ist in Höhe von 50.000 EUR vorhanden.
Nun gibt es einen Notartermin, um den Grundstückskauf zu vollziehen und eine Grundschuld von 150.000 EUR ins Grundbuch eintragen zu lassen.
Meine Frage:
Wird nur auf die eingetragene Grundschuld von 150.000 EUR die Grunderwerbsteuer fällig oder auf den Gesamtpreis von 200.000 EUR?
Vielen Dank und viele Grüße
—> Mayo