Minijob auf Steuererklärung?

Hi!

Ich hätte gerne gewusst, ob das Einkommen aus einem 400-Euro Job, dem man neben einer Hauptbeschäftigung nachgeht, auf der Steuererklärung angegeben werden muss.

Servus,

nein, muss nicht. § 40 Abs 3 EStG. Dementsprechend sind Aufwendungen, die in diesem Zusammenhang anfallen, auch keine Werbungskosten.

Schöne Grüße

MM

Es sei denn es wurde auf LSt-Karte gearbeitet, dann muss es schon in der EStE angegeben werden.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Es sei denn es wurde auf LSt-Karte gearbeitet, dann muss es
schon in der EStE angegeben werden.

Also bedeutet das, dass wenn ich eine zusätzliche Lohnsteuerkarte (Klasse 6) abgeben, das EInkommen auch angeben muss?

Hi,

genau so ist es.

Im Normalfall wird das Finanzamt diese Daten sowieso schon haben, da Arbeitgeber die Daten der LSt-Bescheinigung an das Finanzamt übermitteln müssen.

Grüße

Stefan

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Es sei denn es wurde auf LSt-Karte gearbeitet, dann muss es
schon in der EStE angegeben werden.

Gibt es dazu was schriftliches?

Kann man dann auch WK angeben?

Schöne Grüße
JoKu

Es sei denn es wurde auf LSt-Karte gearbeitet, dann muss es
schon in der EStE angegeben werden.

Gibt es dazu was schriftliches?

Das ergibt sich einfach aus § 19 EStG. Und das pauschal versteuerter Lohn nicht anzugeben ist ergibt sich aus § 40a (5) i. V. M. § 40 (3) EStG.

Kann man dann auch WK angeben?

Ja, kann man.

Grüße

Stefan

Im Normalfall wird das Finanzamt diese Daten sowieso schon
haben, da Arbeitgeber die Daten der LSt-Bescheinigung an das
Finanzamt übermitteln müssen.

Grüße

Stefan

Ich habe die Frage etwas unpräzise formuliert. Genauer gesagt möchte ich wissen, ob das Einkommen aus einem St-/SV-freien Minijob mit zum Gesamteinkommen zählt. Also ob das Einkommen für die Berechnung des Steuerjahresausgleiches und für diverse Einkommensgrenzen relevant ist.

Ich habe die Frage etwas unpräzise formuliert. Genauer gesagt
möchte ich wissen, ob das Einkommen aus einem St-/SV-freien
Minijob mit zum Gesamteinkommen zählt. Also ob das Einkommen
für die Berechnung des Steuerjahresausgleiches und für diverse
Einkommensgrenzen relevant ist.

Ist doch schon beantwortet???

Wenn auf LSt-Karte dann anzugeben in der Einkommensteuererklärung (das ist das was Du als Steuerjahresausgleich bezeichnest), wenn pauschale Lohnsteuer vom Arbeitgeber abgeführt wurde dann nicht.

Welche Einkommensgrenzen meinst Du? Derer gibt es viele.

Grüße

Stefan

Ist doch schon beantwortet???

Wenn auf LSt-Karte dann anzugeben in der
Einkommensteuererklärung (das ist das was Du als
Steuerjahresausgleich bezeichnest), wenn pauschale Lohnsteuer
vom Arbeitgeber abgeführt wurde dann nicht.

Welche Einkommensgrenzen meinst Du? Derer gibt es viele.

Grüße

Stefan

Ist es nicht so, dass der Arbeitgeber, neben den Pauschalbeiträgen zur SV, generell bei 400-Euro Jobs eine pauschale Lohnsteuer abzuführen hat?
Und mit Einkommensgrenzen meine ich zum Beispiel die Arbeitnehmersparzulage.

Ist es nicht so, dass der Arbeitgeber, neben den
Pauschalbeiträgen zur SV, generell bei 400-Euro Jobs eine
pauschale Lohnsteuer abzuführen hat?
Und mit Einkommensgrenzen meine ich zum Beispiel die
Arbeitnehmersparzulage.

Tut mir leid, aber ich geb´s auf. Ich kann auch nicht mehr als hinzuschreiben wie es ist. Zehnmal wiederholen mag ich nicht.

Hi,

ich verstehe den § 40 (3) EStG aber so, dass pauschaler Arbeitslohn und die Steuer dafür (egal ob vom AG gezahlt oder auf den AN abgewältzt) nie in der Einkommensteuererklärung auftauchen.

*grübel*:

Grüße
JoKu