Grundstücksverkauf und Spekulationssteuer

Von: , Frage gestellt am Mo, 20. Aug 2007

Hallo zusammen,
nehmen wir mal an jmd. kauft ein Grundstück von 14500 m². 10000 m² sind Wiese (ca. 5 €/m²). 4500 m² sind BAuland (Richtpreis 110 €/m²). Der Käufer erwirbt aber alles zusammen zu einem Preis von 300.000 €.
Der Käufer möchte aber nicht alles für sich behalten, sondern einen Teil des Baulands (1500 m²)weiter verkaufen.
Die 1500 m² würden im Alleinverkauf 150.000 € bringen. Hat man dann spekulationssteuerrelevanten Gewinn gemacht?
Gruß
Ingo

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 20 Stunden 0 hilfreich
    Re: Grundstücksverkauf und Spekulationssteuer

    Hi !

    Wenn der Kauf des Gesamtgrundstücks auch im Kaufvertrag ein ein einheitlicher Vorgang ist, sind die gesamten Anschaffungskosten durch die Gesamtgröße des Grundstücks aufzuteilen. JEDER Quadratmeter hat dann den geleichen Anschaffungspreis.

    Wenn bereits im Kaufvertrag für einige Grundstücksteile andere Anschaffungspreise erkennbar sind, dürften für die Berechnung der Anschaffungskosten dieses Teiles, die anderes Preise heranzuziehen sein.

    Da zwischen Kauf und Verkauf keine 10 Jahre liegen und eine Eigennutzung von zumindest 2 Jahren aus dem Sachverhalt nicht hervorgeht, handelt es sich um ein "privates Veräußerungsgeschäft" (Spekulationsgeschäft).
    Es muss im zweiten Schritt geprüft werden, ob durch den Verkauf ein Gewinn oder eine Verlust (nur mit weiteren Gewinnen aus Grunstücksverkäufen verrechenbar) entsteht.

    BARUL76


    .

    • Antwort von nach 21 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Grundstücksverkauf und Spekulationssteuer

      Wenn der Kauf des Gesamtgrundstücks auch im Kaufvertrag ein
      ein einheitlicher Vorgang ist, sind die gesamten
      Anschaffungskosten durch die Gesamtgröße des Grundstücks
      aufzuteilen. JEDER Quadratmeter hat dann den geleichen
      Anschaffungspreis.
      Hallo,

      Problem dürfte schon das sein: jmd. kauft ein Grundstück von 14500 m². 10000 m² sind Wiese (ca. 5 €/m²).
      4500 m² sind BAuland (Richtpreis 110 €/m²).
      Grundstück im juristischen Sinne ist der "räumlich abgegrenzten Teil der
      Erdoberfläche, der im Grundbuch auf einem gesonderten Grundbuchblatt oder unter
      einer eigenen Nummer im Bestandsverzeichnis auf einem gemeinschaftlichen
      Grundbuchblatt verzeichnet ist". Ein Grundstück kann aus mehreren Flurstücken
      betsehen. Jedoch ist jeder Bauplan der Gemeinde parzellenscharf und somit macht
      er an jeder Grundstücksgrenze halt. Ein Grundstück kann nie zu mehreren Plänen
      gehören.

      Ergo: Wenn hier von Wiese & Bauland gesprochen wird, liegen tendenziell mehrere
      Grundstücke vor (Umkehrschluß aus der Bauleitplanung), wenn aber mehrere
      Grundstücke vorliegen, liegen auch mehrere Kaufverträge & Auflassungen vor,
      auch wenn diese in einer Urkunde enthalten sind. Also sind auch tendenziell
      mehrere Kaufpreise in der Urkunde verzeichnet.

      Zugegeben, viel Nebelstocherei, aber es sieht nicht gut aus für eine
      "Mischkalkulation".

      mfg

      showbee

      • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
        Re^3: Grundstücksverkauf und Spekulationssteuer

        Ergo: Wenn hier von Wiese & Bauland gesprochen wird, liegen
        tendenziell mehrere
        Grundstücke vor (Umkehrschluß aus der Bauleitplanung), wenn
        aber mehrere
        Grundstücke vorliegen, liegen auch mehrere Kaufverträge &
        Auflassungen vor,
        auch wenn diese in einer Urkunde enthalten sind. Also sind
        auch tendenziell
        mehrere Kaufpreise in der Urkunde verzeichnet.
        Hallo zusammen,
        schon mal vielen Dank für eure Ausführungen.
        Aktuell gibt es nur ein Flurstück, ich nehme aber an, dass das noch geändert wird. Theoretisch wäre doch auch denkbar das Grundstück in drei PArzellen zu teilen:
        10000 m² Wiese á 5€
        3000 m² Baugrundstück á 33,33 €
        1500 m² á 100 € = Wiederverkaufspreis ohne Gewinn.

        Glaubt ihr, dass das F-amt so etwas akzeptieren würde?

        Gruß
        Ingo

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