Untervermietung an Kirche

Hallo,

hatte neulich eine Diskussion zum Thema Untervermietung:

  • Es habe A ein selbstbewohntes Einfamilienhaus
  • Die Kirche suche Unterkunft für einen FSJ-Mitarbeiter (also für 1 Jahr)
  • A böte ein Zimmer und Mitbenutzung von Küche und Bad an, möchte die Miete der Kirche erlassen („spenden“)

Ich meine: A macht einen Mietvertrag mit der Kirche, über sagen wir mal 250 Euro pro Monat, darin enthalten sind 80 Euro pauschale NK. Die Kirche zahlt die 250 Euro, A spendet sie zurück.
In der Steuererklärung muss A dann 170 Euro Mieteinnahmen auf sein zu versteuerndes Einkommen addieren, kann aber 250 Euro Spende absetzen (alles mal 12). Außerdem kann er die Kosten des Wohnraums absetzen (Abschreibung, Reparaturen etc.) wobei er bei Abschreibung die Zimmergröße plus die anteilige Größe des gemeinsam genutzten Wohnraums ins Verhältnis zur Gesamtwohnfläche setzt.

Mein Freund: A macht Mietvertrag mit Kirche und lässt sich - ohne Geldfluss - eine Spendenbescheinigung über 250 Euro (x 12) ausstellen.

Wer hat recht? Muss bei derartigen Sachspenden (ist es eine Sachspende?) Geld fließen oder nicht?

Gruß, Niels

Steuerlich zählt das wirtschaftlich gewollte mehr als das rechtlich vereinbarte. Hier wird vereinbart, dass die miete an den mieter zurück fließt und der Mieter wirtschaftlich nicht belastet wird. Damit ist die vereinbarung als unentgeltliche leihe und nicht als entgeltliche miete zu verstehen. das mietverhältnis wird steuerlich nicht anerkannt. zudem wäre in einer spendenbescheinigung anzugeben, das der geldwerte vorteil an den mitarbeiter weitergeleitet wird, die verwendung für mildtätige zwecke scheidet damit wohl aus.

Hallo,

Steuerlich zählt das wirtschaftlich gewollte mehr als das
rechtlich vereinbarte. Hier wird vereinbart, dass die miete an
den mieter zurück fließt und der Mieter wirtschaftlich nicht
belastet wird. Damit ist die vereinbarung als unentgeltliche
leihe und nicht als entgeltliche miete zu verstehen. das
mietverhältnis wird steuerlich nicht anerkannt.

nehmen wir aber mal an, Person A kassiert die Miete und spendet an eine der Kirche übergeordnete Stiftung, welche die Mittel dann nach Bedarf verteilen kann. Finanziell gesehen käme das ja gleich, da die Stiftung das Geld an die Kirche leiten kann. In diesem Fall wird aber wirtschaftlich gesehen die Miete als Einnahme verbucht. Die Spende steht dann nicht in direktem Zusammenhang mit der Vermietung. Oder anders gesagt: Wieso kann man an alle möglichen steuerbegünstigten Organisationen spenden und das dann absetzen, nur nicht and jene, die den Wohnraum gemietet hat?

zudem wäre in
einer spendenbescheinigung anzugeben, das der geldwerte
vorteil an den mitarbeiter weitergeleitet wird, die verwendung
für mildtätige zwecke scheidet damit wohl aus.

Wie gesagt, es handele sich im angedachten Fall um einen FSJ-ler (Freiwilliges Soziales Jahr). Da bei einem FSJ-ler üblicherweise die Organisation den Wohnraum zur Verfügung stellen muss, kann man nicht sagen, das Geld sei an den Mitarbeiter weitergeleitet worden. Die Kirchengemeinde habe in diesem Fall einfach keinen eigenen Wohnraum, müsse also Wohnraum anmieten. Davon hat der FSJ-ler aber keinen wirtschaftlichen Vorteil, da er sowieso „umsonst“ wohnt und ansonsten lediglich ein besseres Taschengeld erhält.

Gruß, Niels

ich habe es geahnt… man kann jetzt natürlich alle erdenklichen „Nebelbomben“ diskutieren, wie man am besten vernebelt, dass die miete zurückerstattet werden soll, mithin ein leistungaustausch vorliegt bei dem die beteiligten keinen wirtschaftlichen vorteil erlangen. gefährlich wird es allerdings in dem moment, wo man vereinbarungen und umstände, wie beispielweise eine auflage die spende an einen bestimmten empfänger weiterzuleiten oder das besagter mitarbeiter und vermieter zufälligerweise miteinander verwand sind, bewusst verschweigt. fraglich bleibt nämlich warum a diese Vereinbarungen trifft, wenn er tatsächlich doch gar keine einnahmen erziel(t)en will (laut sachverhalt möchte A nur die miete erlassen)?

(laut sachverhalt möchte A nur die
miete erlassen)?

laut Sachverhalt möchte A der Kirche eine geldwerte Leistung spenden - den Wohnraum für ein Jahr. Darum geht es. Was ist, wenn A der Kirche neue Kirchenbänke spendet? Kann er deren Wert von der Steuer absetzen? Warum sollte das nicht mit einer nicht-materiellen geldwerten Leistung gehen? Von Verwandschaft war hier nicht die Rede! Es geht um einen FSJ-Mitarbeiter, auf dessen Auswahl A keinen Einfluss hat. Und natürlich darum, wie eine solche immaterielle Spende abzusetzen wäre.

Oder anders herum gesagt: Wenn Unbekannter B 250 Euro spendet, kann er sie von der Steuer absetzen, die Kirche kann davon die Miete an A bezahlen. Wieso kann aber A nicht selber die Spende durchführen und absetzen? Das hieße ja, dass die Kirche jedem Spender Spendenbescheinigungen ausstellen kann nur nicht A. Oder anders herum: A darf Spenden an alle begünstigten Organisationen absetzen nur nicht die an die Kirche.

Gruß, Niels

A sollte klären wie eine Spendenleistung definiert ist:

Spende bedeutet dass

  1. die Körperschaft nach der Spende bereichert ist UND
  2. der Spender entreichert ist.

Wenn ein unbekannter spendet wird er ärmer und die Kirche erhält eine Zuwendung. Nur einzig und allein bei A ist es so, dass in der ersten Alternative die Kirche gar keine Zuwendung von A erhält, jedenfalls durch A ist K nicht bereichert.

In der zweiten Alternative alsdann ist A durch die Spende nicht entreichert, reklamiert sodann eine Entreicherung als geldwerten Nachteil (spiegelbildlich zum geldwerten Vorteil), nachweisbar entreichert ist A jedenfalls nicht.

Offensichtlich hat das Wörtchen UND hier eine entscheidende Bedeutung, es stellt nämlich den Zusammenhang her zur Spendenleistung.

Hallo,

Wenn ein unbekannter spendet wird er ärmer und die Kirche
erhält eine Zuwendung. Nur einzig und allein bei A ist es so,
dass in der ersten Alternative die Kirche gar keine Zuwendung
von A erhält,
jedenfalls durch A ist K nicht bereichert.

wieso nicht? A stellt Wohnraum zur Verfügung und erhält dafür vertragsgemäß Miete. K bekommt den Wohnraum für seinen FSJ und zahlt dafür die Miete. Das ist Geschäft 1.
Sozial wie A ist, spendet er regelmäßig an verschiedene Organisationen. Dazu gehört auch K. Das ist Geschäft 2.

Nehmen wir einmal an, A habe schon immer monatlich 250 Euro an K gespendet. Nehmen wir weiter an, A habe schon immer den Wohnraum an X für 250 Euro vermietet. X sei nun ausgezogen und K suche gerade ein Zimmer für FSJ. A bietet das freie Zimmer an zu denselben Konditionen wie immer. Und mit einem Schlag ist die Spende keine Spende mehr? D.h. der Staat sorgt dafür, dass A nicht mehr frei in seiner Entscheidung ist, wem er das Zimmer vermietet, da A ja durch Vermietung an K finanzielle Nachteile entstehen. Scheint mir ehrlich gesagt schwer vorstellbar.

In der zweiten Alternative alsdann ist A durch die Spende
nicht entreichert, reklamiert sodann eine Entreicherung als
geldwerten Nachteil (spiegelbildlich zum geldwerten Vorteil),
nachweisbar entreichert ist A jedenfalls nicht.

Die Problematik ist die gleiche. Es handelt sich um zwei getrennte Geschäfte. Einmal die vertragsgemäße Mietzahlung und zum anderen die freiwillige Spende. Wenn sich A entschließt, die Mieteinnahmen einer gemeinnützigen Vereinigung zu spenden, ist das seine Sache. Auf jeden Fall wird er dadurch entreichert, denn die Mieteinnahmen sind dann wech. Er kann auch den Wohnraum nicht nocheinmal vermieten um den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen. d.h. A hat weder Mieteinnahme noch Wohnraum zur Verfügung. Scheint mir eine deutliche Entreicherung zu sein.

Offensichtlich hat das Wörtchen UND hier eine entscheidende
Bedeutung, es stellt nämlich den Zusammenhang her zur
Spendenleistung.

Dieser Zusammenhang besteht nicht.

A vermietet ein Zimmer.
A geht bei Aldi einkaufen.
A ist Mitglied im Sportverein.
A spendet regelmäßig an verschiedene Organisationen.
A hat 2 Kinder.

Kein Zusammenhang …

Letztlich war die ursprüngliche Frage auch nicht danach, ob das wirklich möglich ist, denn davon gehe sowohl ich als auch mein Freund aus. Es war nur der Streit um das Verfahren.

Gruß, Niels